Judith Schröder | Stillstand oder Fortschritt – Neue Regelungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen Kleingedrucktes Bedeutung für die Zeitarbeit Arbeitgeber muss Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis mitteilen, dass die Beschäftigung, für die ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, vorzeitig beendet wurde Im Falle eines Betriebsübergangs gilt die Beschäftigungserlaubnis weiter Rekrutierung aus dem Ausland Zustimmungsfreie Beschäftigungen Ausländischer anerkannter Hochschulabschluss 53.600,- Euro Inländischer Hochschulabschluss Mangelberuf 41.808,- Euro Ist eine Beschäftigung ohne Zustimmung der BA erlaubt, kann der Ausländer in der Zeitarbeit beschäftigt werden. Inländischer Hochschulabschluss Beschleunigtes Fachkräfteverfahren iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.
Landeskongress Nord Rekrutierung im Inland Gesetzliche Erlaubnis Nach dem Aufenthaltsgesetz erlaubte Beschäftigung Klassiker DauerAT Humaitäre AT Familiennachzug Studium Arbeitsplatzsuche Niederlassungserlaubnis Flüchtling, subsidär Schutzberechtigte Ehepartner von Deutschen/DSA Studenten Beendigung Studium Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit gestattet unbeschränkt unbeschränkt unbeschränkt 120 ganze/240 halbe Tage 18 Monate Rekrutierung im Inland Gesetzliche Erlaubnis Nach dem Aufenthaltsgesetz erlaubte Beschäftigung Exoten/Neues AT Ausbildung AT Anerkennung Berufsqualifikation AT Arbeitsplatzsuche AT Arbeitsplatzsuche Beschäftigungsduldung Qualifizierte Ausbildung Durchführung Qualifizierungsmaßnahme Nichtakademische Fachkräfte Verschiedene Fälle Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit gestattet 10 Stunden/Woche 10 Stunden/Woche Probebeschäftigung bis zu 10 Stunden – Zeitarbeit? Höchstaufenthaltszeiten 95
LANDESKONGRESS NORD 13. November 20
Landeskongress Nord Programm MODERA
Landeskongress Nord 13.45 Stillstan
Landeskongress Nord Ort MEDIA DOCKS
Marcel Speker Leiter iGZ-Fachbereic
Christian Baumann iGZ-Bundesvorsitz
Bettina Schiller Stellv. iGZ-Bundes
Oliver Nazareth iGZ-Landesbeauftrag
Jürgen Sobotta iGZ-Landesbeauftrag
Dr. Hubertus Bardt Geschäftsführe
Dr. Hubertus Bardt | Quo vadis Konj
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WERBEPAKET für Hamburg Zeitarbeit:
Landeskongress Nord Gute Zeitarbeit
Landeskongress Nord CSR: Definition
Landeskongress Nord Politische Rahm
Landeskongress Nord CSR durch iGZ-M
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