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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Nord 2019

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Judith Schröder |

Judith Schröder | Stillstand oder Fortschritt – Neue Regelungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen Migrationspaket Kurzübersicht • Fachkräfteeinwanderungsgesetz • Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung • Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Integrationsgesetz und der Beschäftigungsverordnung • Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes • Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz • Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes • Gesetz zur Bescheinigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren • Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz • Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) Fachkräfteeinwanderungsgesetz iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Nord Materielle Änderungen Bedeutung für die Zeitarbeit Definition der „Fachkraft“: Beschäftigung von Fachkräften mit Berufsausbildung und akademischer Ausbildung Sonderfall IT-Spezialisten: Wer mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen kann, benötigte kein Anerkennungsverfahren Verzicht auf Vorrangprüfung (weitgehend) und Engpassbetrachtung (Wegfall der Positivliste) Einreise zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche für beruflich Qualifizierte Einreise für die Anerkennung des Abschlusses und Qualifizierungsmaßnahmen Formelle Änderungen Bedeutung für die Zeitarbeit Einrichten von zentralen Ausländerbehörden Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Zentrale Servicestelle für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (BA) Verbesserung der Verwaltungsverfahren und zwischenbehördliche Zusammenarbeit Systematische Veränderung: Umkehr Regel-Ausnahme-Verhältnis bzgl. Gestattung der Erwerbstätigkeit 93

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