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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Dr. Nathalie Oberthür |

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Urlaubsentgelt Berechnung des Urlaubsentgelts • EuGH vom 13.12.2018 – C-385/17, Hein • Sachverhalt: Abweichend von § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG führt im Baugewerbe gemäß § 8 BRTV-Bau Kurzarbeit im Referenzzeitraum zu einer Kürzung der Urlaubsvergütung. • 1. Feststellung: RL 2003/88 gewährleistet einen Urlaubsanspruch nur für Zeiten, in denen tatsächlich gearbeitet wurde (mithin nicht für Kurzarbeit). Günstigere mitgliedsstaatliche Regelungen sind zulässig • 2. Feststellung: für den unionsrechtlichen Mindesturlaub ist das gewöhnliche Entgelt ohne Berücksichtigung von Kurzarbeit zu zahlen. Eine Reduzierung wird nicht durch eine Berechnung der Urlaubsdauer ohne Berücksichtigung der Kurzarbeit „kompensiert“ RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 44

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Urlaubsentgelt Berechnung des Urlaubsentgelts • 3. Feststellung: Überstundenvergütung ist aufgrund ihres Ausnahmecharakters und ihrer Unvorhersehbarkeit grundsätzlich nicht Teil des gewöhnlichen Arbeitsentgelts i.S.d. Richtlinie. Ist der Arbeitnehmer jedoch arbeitsvertraglich verpflichtet, Überstunden zu leisten, die weitgehend vorhersehbar und gewöhnlich sind und deren Vergütung einen wesentlichen Teil des gesamten Arbeitsentgelts ausmacht, sollte die Vergütung für diese Überstunden in das im Urlaub zu gewährende gewöhnliche Arbeitsentgelt einbezogen werden, damit der Arbeitnehmer während dieses Urlaubs in den Genuss wirtschaftlicher Bedingungen kommt, die mit denen vergleichbar sind, die ihm bei Ausübung seiner Arbeit zugutekommen. • 4. Feststellung: kein Vertrauensschutz in anderslautende nationale Rechtsprechung. Vertrauensschutz kann nur der Gerichtshof selbst gewähren, wenn die Betroffenen gutgläubig waren und die Gefahr schwerwiegender Störungen besteht RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 45

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