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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Dr. Nathalie Oberthür |

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsübertragung Pflicht zur Urlaubsgewährung ? • 1. Feststellung: Die Mitgliedstaaten können Modalitäten zur Inanspruchnahme des Urlaubs vorsehen. Die Regelungen dürfen einen Verfall des Anspruchs vorsehen; der Urlaubsanspruch muss dem Arbeit-nehmer nicht völlig unabhängig von den Umständen erhalten bleiben, die dazu geführt haben, dass er den bezahlten Jahresurlaub nicht genommen hat. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitnehmer tat-sächlich die Möglichkeit hatte, den Anspruch auszuüben. Ein Verfall kann nicht allein aufgrund der Tat-sache eintreten, dass der Arbeitnehmer keinen Antrag gestellt hat, ohne dass zuvor geprüft wurde, ob der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen getroffen hat, um dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Jahresurlaub tatsächlich ausüben kann. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 28

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsübertragung Pflicht zur Urlaubsgewährung ? • 2. Feststellung: Aufgrund des „wesenhaften Ungleichgewichts“ im Arbeitsverhältnis, das den Arbeitnehmer von der Inanspruchnahme seiner Ansprüche abhalten könnte, und der Verantwortung des Arbeitgebers für den Gesundheitsschutz muss der Arbeitgeber konkrete organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Urlaubs ergreifen. Er muss den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern, den Urlaub zu nehmen und ihm rechtzeitig und klar darüber informieren, dass der Urlaub ersatzlos und ohne finanzielle Kompensation verfällt, wenn er nicht genommen wird. Dies hat der Arbeitgeber im Streitfall nachzuweisen. Seine Verpflichtung geht aber nicht so weit, den Arbeitnehmer zu zwingen, den Erholungsurlaub tatsächlich in Anspruch zu nehmen. • Der Verfall des Urlaubsanspruchs ist damit nicht zu beanstanden, wenn er von dem (informierten) freien Willen des Arbeitnehmers abhängt. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 29

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