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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Dr. Nathalie Oberthür |

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsübertragung Fehlende Geltendmachung • Rechtsfolge: Richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG ergibt, dass; der Urlaubsanspruch nicht erlischt, wenn er „aus vom Willen des Arbeitnehmers unabhängigen Gründen nicht genommen wurde“. • HINWEIS: Dies betrifft neben Scheinselbständigen bspw. in Bestandsstreitigkeiten die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist, evtl. Minijobber • Rechtsfolge: keine zeitliche Begrenzung durch Ausschlussfristen und Verjährungsfristen; § 195 BGB wegen Art. 31 Abs. 2 GRC ab richtlinienkonform einzuschränken. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 26

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsübertragung Pflicht zur Urlaubsgewährung ? • EuGH vom 06.11.2018 – C-684/16, Max-Planck-Institut: • Sachverhalt: Ein Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts war aufgrund befristeten Arbeitsvertrages bis zum 31.12.2013 beschäftigt. Mit Schreiben vom 23.10.2013 wies der Arbeitgeber darauf hin, dass der Arbeitnehmer den Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nehmen solle, ohne diesen verbind-lich anzuordnen. Der Arbeitnehmer verlangt Abgeltung des Urlaubs aus 2012 und 2013. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 27

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