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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Dr. Nathalie Oberthür |

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsübertragung Fehlende Geltendmachung • EuGH vom 29.11.2017 – C-214/16, King: • Sachverhalt: ein vermeintlich selbständiger Arbeitnehmer begehrte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung für Urlaubstage aus den Jahren 1999 – 2012, die er ohne Vergütung genommen hatte, und für Urlaubstage, die er nicht genommen hatte • 1. Feststellung: Mitgliedstaaten dürfen keinen Verfall des Anspruchs vorsehen, wenn keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten gewährt werden, um den bezahlten Urlaub geltend zu machen. An-spruch auf Urlaub und Urlaubsvergütung sind zwei Seiten derselben Medaille. Unsicherheit über die Urlaubsvergütung verhindere den vollständigen Freizeitgenuss. Folge: Gewährung von (bezahltem) Urlaub durch einstweilige Verfügung RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 24

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsübertragung Fehlende Geltendmachung • 2. Feststellung: jede Praxis oder Unterlassung eines Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer davon ab-halten kann, den Jahresurlaub zu nehmen, verstößt gegen die Vorgaben der Richtlinie und darf nicht zum Verfall des Urlaubs(abgeltungs)anspruchs führen. • 3. Feststellung: Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen. Zwar kann (wie bei längerer Krankheit) der Urlaubszweck der Erholung nicht mehr erreicht werden. Allerdings streiten hier keine schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers an einer funktionierenden Arbeitsorganisation, vielmehr würde dieser von der fortlaufenden Anwesenheit des Arbeitnehmers profitieren und damit dem Zweck des Gesundheitsschutzes unterlaufen. Ob der Arbeitgeber einem Irrtum unterliegt, ist unerheblich. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 25

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