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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Dr. Nathalie Oberthür |

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsübertragung Übertragung bei Langzeiterkrankung ▪ BAG 24.03.2009 – 9 AZR 983/07: § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG durch teleologische Reduktion der zeitlichen Grenzen richtlinienkonform fortzubilden. ▪ Der Urlaubsanspruch besteht fort, auch wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres / Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt war. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaubsanspruch abzugelten. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 20

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsübertragung Übertragung bei Langzeiterkrankung ▪ Allgemeine Auffassung danach: keine zeitliche Begrenzung der Übertragung ▪ Eine zeitliche Grenze für das „Ansammeln von Urlaubsansprüchen existiert nicht. Art. 9 Abs. 1 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation, der die Urlaubsgewährung spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres vorsieht, ist im nationalen Recht nicht unmittelbar anwendbar. Selbst wenn der Verfall des Urlaubsanspruches auch bei langer andauernder Arbeitsunfähigkeit europarechtlich zulässig wäre, mangelt es im nationalen Recht an einer Norm, die diesen Verfall anordnet. Ein solches Gesetz mag sozialpolitisch wünschenswert sein; es existiert jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht (LAG Niedersachsen 16.09.2011 – 6 Sa 348/11 LAG Baden- Württemberg 02.12.2010 – 22 Sa 59/10; LAG Düsseldorf 25.02.2011 – 9 Sa 258/10). RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 21

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