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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Dr. Nathalie Oberthür |

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsentstehung • EuGH 20.01.2009 – C-350/06 „Schulz-Hoff“: Der Urlaubsanspruch kann bei ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmern nicht davon abhängig gemacht werden, dass diese im Bezugs-zeitraum tatsächlich gearbeitet haben • EuGH vom 13.12.2018 – C-385/17, Hein: RL 2003/88 gewährleistet einen Urlaubsanspruch nur für Zeiten, in denen tatsächlich gearbeitet wurde (mithin nicht für Kurzarbeit). Günstigere mitgliedsstaatliche Regelungen sind zulässig • EuGH vom 04.10.2018 – C-12/17, Dicu: Art. 7 der RL 88/2003 (Arbeitszeit) erlaubt die Berechnung der einem Arbeitnehmer gewährleisteten Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub dahingehend, dass die Dauer eines von dem Arbeitnehmer in diesem Zeitraum genommenen Elternurlaubs nicht als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung angesehen wird. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 12

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Anspruchsentstehung • BAG 19.03.2019 – 9 AZR 315/17: Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ganz oder teilweise im unbezahlten Sonderurlaub, ist bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen, dass die Arbeitsvertragsparteien ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt haben. Dies führt dazu, dass einem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht (unter Aufgabe von BAG 06.05.2014 - 9 AZR 678/12) • BAG 19.03.2019 – 9 AZR 362/18: Anteilige Kürzung bei Elternzeit gemäß § 17 BEEG zulässig • LAG Köln 13.12.2018 – 7 Sa 269/18 (anhängig 9 AZR 33/19): Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell entstehen keine Urlaubsansprüche, da sie in natura mangels Arbeitsverpflichtung nie verwirklicht werden können RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 13

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