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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Dr. Nathalie Oberthür |

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Rechtsgrundlagen ▪ ▪ § 1 BUrlG: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub“ § 3 BUrlG: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage“ • Artikel 7 RL 2003/88/EG: • (1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen nach Maßgabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme und die Gewährung erhält, die in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder nach den einzelstaatlichen Gepflogenheiten vorgesehen sind. • (2) Der bezahlte Mindestjahresurlaub darf außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden. • Art 31 Abs. 2 GRC: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub. RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 4

Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH Rechtsgrundlagen • Unmittelbare Anwendung der Richtlinie ? • Unmittelbare Anwendung der Grundrechte-Charta ? Das in Art. 31 Abs. 2 GRC verankerte Recht auf bezahlten Jahresurlaub verleiht den Arbeitnehmern ein Recht, das sie gegen ihren Arbeitgeber in einem vom Unionsrecht erfassten und daher in den Anwendungsbereich der Charta fallenden Sachverhalt als solches geltend machen können (EuGH 06.11.2018 – C-569/16 und C-570/16, Bauer und Broßonn; bestätigt von EuGH vom 14.05.2019 – C.55/18, CCOO) RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür 5

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