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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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English (United Kingdom) Dr. Oliver Bertram | Fairer Wettbewerb in der Zeitarbeit – von der unerlaubten Abwerbung zum Geschäftsgeheimnis-Verrat Abwerbung von Mitarbeitern & Wettbewerbsrecht (1) 1. Sperrabreden („Einstellungsverbote“) ‣ Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmer des jeweils anderen Arbeitgebers nicht einzustellen (Beispiel: Master/Vendor-Systeme). ‣ Zulässig, aber gemäß § 75 f HGB / § 110 Satz 2 GewO nicht durchsetzbar: Beiden Parteien steht Rücktritt frei Kein gerichtliches Vorgehen aus Sperrabrede ‣ Fehlende Durchsetzbarkeit erstreckt sich auch auf Vertragsstrafen aus Sperrabrede (vgl. BGH v. 30.03.2014 – I ZR 245/12). 16

English (United Kingdom) Dr. Oliver Bertram | Fairer Wettbewerb in der Zeitarbeit – von der unerlaubten Abwerbung zum Geschäftsgeheimnis-Verrat Abwerbung von Mitarbeitern & Wettbewerbsrecht (2) 2. Abwerbungsverbote ‣ Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern, die Arbeitnehmer des jeweils anderen Arbeitgebers nicht abzuwerben (Beispiel: Master/Vendor-Systeme). ‣ § 75 f HGB anwendbar? Arbeitnehmer wird nicht in Entscheidungsfreiheit und Initiative zum AG-Wechsel beschränkt Nach BGH v. 30.04.2014 – I ZR 245/12 findet § 75 f HGB grds. Anwendung, außer Abwerbeverbot ist nur Nebenbestimmung der Vereinbarung Es besteht besonderes Vertrauensverhältnis oder einer Partei ist besonders schutzbedürftig Zeitliche Grenze: 2 Jahre ‣ Sonderfall: arbeitsvertragliche Abwerbeverbote, in denen Arbeitnehmer verpflichtet wird, keine Arbeitnehmer des derzeitigen Arbeitgebers abzuwerben, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen zukünftig verlassen sollte: Macht sich AN selbständig, findet § 75 f HGB Anwendung, da Abwerbeverbot zur Sperrabrede wird Bei AG-Wechsel, gelten Grundsätze zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB, insbesondere Erfordernis der Vereinbarung einer Karenzentschädigung 17

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