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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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English (United Kingdom) Dr. Oliver Bertram | Fairer Wettbewerb in der Zeitarbeit – von der unerlaubten Abwerbung zum Geschäftsgeheimnis-Verrat Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche - Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 1 UWG). - Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch können in erster Linie Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse mit Branchenbezug geltend machen (§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 2, 4 UWG). - Mitbewerber können gemäß § 9 UWG auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen. ABER: - Es wird Mitbewerbern aber regelmäßig schwer fallen, Beweis über Mindestentgeltverstöße zu führen, da typischerweise die Mitwirkung der betroffenen Mitarbeiter erforderlich ist. 10

Dr. Oliver Bertram | Fairer Wettbewerb in der Zeitarbeit – von der unerlaubten Abwerbung zum Geschäftsgeheimnis-Verrat II. Rechtliche Grenzen des Abwerbens von Mitarbeitern

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