English (United Kingdom) Dr. Oliver Bertram | Fairer Wettbewerb in der Zeitarbeit – von der unerlaubten Abwerbung zum Geschäftsgeheimnis-Verrat Geschäftliche Handlungen bei Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen (2) Rechtsprechung bedient sich eines „Begründungstricks“: • Geschäftliche Handlung liegt in der fehlerhaften Abrechnung nach § 108 Abs. 1 GewO. • Lohnabrechnung bringt nicht zur zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber diese für ordnungsgemäß hält, sie ist vielmehr typischerweise darauf gerichtet, ein Absehen von Rechtsverfolgung nahezulegen, da viele Arbeitgeber eine Klage als Vertrauensbruch wahrnehmen und kaum ein Arbeitnehmer freiwillig sein Arbeitsverhältnis riskiert, um offene Lohnforderungen geltend zu machen. • Entgeltabrechnung ist geschäftliche Maßnahme, die aufgrund ihrer Fehlerhaftigkeit den lauterkeitsrechtlichen Rechtsbruchtatbestand erfüllt. • Arbeitnehmer wird im Hinblick auf die Ausübung seiner vertraglichen Rechte beeinflusst. 8
English (United Kingdom) Dr. Oliver Bertram | Fairer Wettbewerb in der Zeitarbeit – von der unerlaubten Abwerbung zum Geschäftsgeheimnis-Verrat Spürbarkeit der Beeinträchtigung - § 3a UWG erfordert Spürbarkeit der Beeinträchtigung. Kriterien: z.B. Gewicht des betroffenen Interesses, Intensität des Eingriffs, Dauer und Häufigkeit der Verletzung sowie die Anzahl der betroffenen Marktteilnehmer. - Einmalige oder wiederholte geringfügige Verstöße reichen regelmäßig nicht aus. - Hinsichtlich Bedeutung des Verstoßes ist zu differenzieren: - Verstoß aus der Sicht von Mitbewerbern in wenig lohnintensiven Branchen möglicherweise noch kaum wahrnehmbar. - Gleicher Verstoß kann für mindestentgeltberechtigten Arbeitnehmer von ganz erheblicher Bedeutung sein. 9
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