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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Prof. Dr. Martin Franzen

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Dienstleistungsfreiheit Zulässig: − Haftung des Bauunternehmers für den vom Nachunternehmer zu zahlenden Mindestlohn − Mindestlohn des Destinationsstaats c) Anwendung dieser Maßstäbe auf die neugefasste Entsenderichtlinie !29

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Dienstleistungsfreiheit Grundsatz der Gleichbehandlung bei länger dauernder Entsendung (Art. 3 Abs. 1a UAbs. 1 RL 96/71/EG-neu) − Schwer durchschaubares Regelungsgeflecht von Arbeitsvertragsstatut des Herkunftsstaats und zwingenden Bestimmungen des Zielstaats. => Transparenz der Regelung des Art. 3 Abs. 1a RL 96/71/EG problematisch! − Transparenz und Durchschaubarkeit der Regelungen des Zielstaats für den ausländischen Dienstleistungserbringer werden vom EuGH im Rahmen der Verhältnismäßigkeit genau geprüft. !30

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