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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Prof. Dr. Martin Franzen

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Vorgaben der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) 1. Grundlinien der EuGH-Rechtsprechung a) Obersätze des EuGH − Anwendung von arbeitsrechtlichen Vorschriften des Destinationsstaats auf Arbeitnehmer, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in diesen Staat entsandt werden, beschränkt grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit. !25

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Dienstleistungsfreiheit − Rechtfertigung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (etwa Schutz der Arbeitnehmer) − Grundsatz der Verhältnismäßigkeit !26

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