wlinke
Aufrufe
vor 4 Jahren

Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

  • Text
  • Igz
  • Bundesagentur
  • Hennig
  • Arbeit
  • Aktuelles
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitnehmer
  • Zeitarbeit
  • Vorgaben
  • Eugh
  • Nathalie

Prof. Dr. Martin Franzen

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Änderungen durch RL 2018/957/EU 4. Regelungen über die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung Art. 3 Abs. 1 lit. c RL 96/71/EG-neu: Mittelbare Überlassungen ebenfalls erfasst. Beispiele: !21

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung nach RL 2018/957/EU Verleiher mit Sitz in Polen leiht Leiharbeitnehmer an in Deutschland sitzende Entleiher aus. Entleiher beschäftigt Leiharbeitnehmer in Deutschland: EntsendeRL 96/71/EG galt schon bislang. Entleiher setzt den Leiharbeitnehmer in Frankreich ein: Leiharbeitnehmer gilt als vom polnischen Verleiher nach Frankreich entsandt; Verleiher muss die dortigen Regelungen einschließlich Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU beachten. Dasselbe gilt, wenn deutscher Verleiher Leiharbeitnehmer an deutschen Entleiher überlässt und dieser den Leiharbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat einsetzt. !22

Erfolgreich kopiert!

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.