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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Prof. Dr. Martin Franzen

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2018/957/EU zur Änderung der Entsenderichtlinie 96/71/EG 1. Erweiterung der Instrumente auf nicht für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge in allen Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis durch Änderung von Art. 3 Abs. 8 UAbs. 2 RL 96/71/EG-neu !15

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Änderungen durch RL 2018/957/EU Mitgliedstaaten können nun alle Tarifverträge auf entsandte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber anwenden, sofern sie in dem jeweiligen Gebiet „allgemein wirksam“ sind oder von den „repräsentativsten“ Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit Geltung im gesamten Staatsgebiet geschlossen wurden (Art. 3 Abs. 8 UAbs. 2 RL 96/71/EG). Für Deutschland m. E. bedeutungslos, da es Tarifverträge mit diesen Anforderungen wohl hier nicht gibt. !16

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