wlinke
Aufrufe
vor 4 Jahren

Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

  • Text
  • Igz
  • Bundesagentur
  • Hennig
  • Arbeit
  • Aktuelles
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitnehmer
  • Zeitarbeit
  • Vorgaben
  • Eugh
  • Nathalie

Prof. Dr. Martin Franzen

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Zielstaaten einer Entsendung !5

Prof. Dr. Martin Franzen | Reform der Entsenderichtlinie: Bedeutung für die Zeitarbeit Ursprüngliche EntsendeRL 96/71 Überblick über den wesentlichen Inhalt der ursprünglichen Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie 96/71/EG aus dem Jahr 1996 1. Kollisionsrechtliche Ausgangslage Art. 8 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO: − gewöhnlicher Arbeitsort bleibt erhalten, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit vorübergehend in einem anderen Staat als dem Staat des gewöhnlichen Arbeitsorts verrichtet. − gewöhnlicher Arbeitsort ist nach Art. 8 Abs. 2 S. 1 Rom I-VO das zentrale Merkmal für die objektive Anknüpfung des Arbeitsvertragsstatut !6

Erfolgreich kopiert!

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.