8 Arbeitsrecht 18-2-AR-1.10 18-2-AR-1.11 Zusatzdienstleistungen in der Zeitarbeit – Rechtssicher gestalten und anwenden Der neue Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO Die Personaldienstleistung der Zukunft wird sich verändern. Die Flexibilitätsanforderungen sowohl auf der Kunden- als auch auf der Mitarbeiterseite unterliegen ständigen Veränderungen durch Markt, Demographie und Gesetz und damit werden andere Personaldienstleistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. In Zeiten der stärkeren Reglementierung verlangt die Wirtschaft nach flexiblen Personallösungen. Immer öfter fragen Kunden nach Personalvermittlung, Werk- / Dienstverträgen und Onsite-Management. Das Seminar räumt mit journalistischen und politischen Halbwahrheiten auf und vermittelt das notwendige Fachwissen, um diese Instrumente der Personaldienstleistung zu nutzen. Besonderer Wert wird dabei auf die Rechtssicherheit, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die betriebliche Umsetzung in der Praxis gelegt. Der Schwerpunkt liegt bei den Werkverträgen. In diesem Seminar möchten wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Besonderheiten bei der praktischen Anwendung aufzeigen. Ziel des Seminars ist es, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es? Was muss ich bei der praktischen Umsetzung beachten? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es? Inhalte –– Personalvermittlung –– Dienst- und Werkvertrag –– Freelancer –– Agenturmodell (Contracting) –– Onsite-Management –– Master-Vendor –– Rechtliche Grundlagen –– Praxistipps für die Umsetzung Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Inhaber, Geschäftsführer, oberes Management und alle wichtigen Entscheidungsträger in einem Unternehmen. Termin 25.09.2018, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 –16:30 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 359,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 459,00 € + MwSt. Referent RA Dr. Adrian Hurst Was müssen Personaldienstleister beim neuen Datenschutzrecht beachten. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018. Seit diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen die Vorgaben des neuen Datenschutzrechts umgesetzt haben. Proaktiver Datenschutz ist also unumgänglich. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Unternehmen sind dringend aufgerufen, jetzt schon zu beginnen, ihre Prozesse zu ändern. Insgesamt bringt die DSGVO für Wirtschaftsunternehmen erheblichen Mehraufwand mit sich. Unternehmen müssen umfassende neue Strukturen und Prozesse schaffen, um den Vorgaben der DSGVO zu entsprechen. Dies ist gerade in der Personaldienstleistung aufgrund der Vielzahl von Bewerberdaten und Recruiting-Kanälen von besonderer Bedeutung. Das Seminar zeigt, auf welche Vorgaben der DSGVO man bei der Umsetzung der neuen Anforderungen besonders achten sollte. Inhalte –– Höhere Bußgelder –– Erweiterte Haftung für Verantwortliche und für Auftragsverarbeiter –– Stellung und Haftung des Datenschutzbeauftragten –– Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten –– Verarbeitungsverzeichnis –– Datenschutz-Folgenabschätzung –– Auftragsdatenverarbeitung –– Erweiterte Transparenzvorschriften –– Datensicherheit –– Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverletzungen –– Löschen von Daten und Recht auf Vergessenwerden Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Inhaber, Geschäftsführer, oberes Management und alle wichtigen Entscheidungsträger in einem Unternehmen. Termine 13.09.2018, Hannover 06.11.2018. Düsseldorf Dauer der Veranstaltung 10:00 –16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 359,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 459,00 € + MwSt. Referent RA Dr. Adrian Hurst 66 67
SEMINAR- PROGRAMM 2. Halbjahr 2018
Seminarübersicht 1 Seminare für A
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