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Seminarprogramm 02-2018

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8 Arbeitsrecht

8 Arbeitsrecht 18-2-AR-1.8 18-2-AR-1.9 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist längst keine Seltenheit mehr. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel machen es erforderlich. Auch die Integration von geflüchteten Menschen spielt dabei eine große Rolle. Das Seminar gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden können. Dabei ist zwischen Arbeitnehmern mit EU-Staatsangehörigkeit und Arbeitnehmern, die aus Drittstaaten kommen, zu unterscheiden. Für letztere gelten Besonderheiten für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine besondere Stellung unter den Drittstaatsangehörigen nehmen Asylbewerber und Geduldete ein. Neben den arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen, werden auch arbeitsrechtliche Besonderheiten, die sich in der Zusammenarbeit mit ausländischen Arbeitnehmern stellen können, behandelt. Inhalte –– Beschäftigungsmöglichkeiten von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit –– Neuregelungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten –– Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis, Duldung und Aufenthaltsgestattung –– Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse –– Arbeitsrechtliche Besonderheiten –– Sanktionen im Falle illegaler Beschäftigung Zielgruppe Das Seminar ist für alle Mitarbeiter in Zeitarbeitsunternehmen gedacht, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen oder Mitarbeiter in das Ausland überlassen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden dürfen und worauf bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung zu achten ist. Termine 17.10.2018, Frankfurt 15.01.2019, Düsseldorf Dauer der Veranstaltung 10:00 –16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referentin Ass. jur. Judith Schröder Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll, der Gewerbeaufsicht und auch der Berufsgenossenschaft auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Beanstandungen können häufig zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen. Vielfach besteht bei Firmeninhabern und Mitarbeitern erhebliche Unsicherheit über die Befugnisse von Prüfbehörden und die Pflichten zur Mitarbeit bei Prüfungen. Das Seminar vermittelt die Prüfungsschwerpunkte, den Ablauf und die Rechte aller Beteiligten im Prüfverfahren. Damit wird eine sicherere Vorbereitung auf Prüfungen möglich. Letztlich können dadurch erlaubnisrechtliche Probleme und Bußgelder vermieden werden. Inhalte –– Rechtliche Grundlagen für Prüfverfahren der beteiligten Behörden –– Prüfungsschwerpunkte –– Vorbereitung auf angekündigte und unangekündigte Prüfungen –– Ablauf der Prüfung –– Umgang und Reaktion bei Beanstandungen –– Rechtliche Möglichkeiten im Verwaltungsverfahren / Bußgeldverfahren Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich vorrangig an Geschäftsführer, Niederlassungsleiter und an Mitarbeiter, die mit der Lohnbuchhaltung beschäftigt sind. Termine 12.09.2018, Berlin 24.10.2018, Dortmund 28.11.2018, München 30.01.2019, Bremen Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 64 65

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