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Seminarprogramm 02-2018

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8 Arbeitsrecht

8 Arbeitsrecht 18-2-AR-1.6 18-2-AR-1.7 Änderungen im AÜG – Praxistipps und Umsetzung Reisekosten und Mini-Jobs: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke Die Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind seit dem 01.04.2017 in Kraft. Mitarbeiter in der Zeitarbeit dürfen seitdem nicht mehr unbegrenzt an denselben Kunden überlassen werden. Um außerdem die Kennzeichnungs-, Konkretisierungs-und Informationspflichten korrekt anzuwenden, müssen Zeitarbeitsunternehmer ihre Arbeitsabläufe anpassen. Eine Hilfestellung gibt Ihnen dieses Seminar. Mitarbeiter in der Zeitarbeit haben nunmehr einen Anspruch darauf, ab dem 10. Einsatzmonat so bezahlt zu werden, wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenbetrieb (sogenanntes Equal Pay). Für Einsätze, bei denen ein Branchenzuschlagstarifvertrag einschlägig ist, kann auf das tarifvertragliche Equal Pay nach dem 15. Einsatzmonat abgestellt werden. Auf alltägliche Fragen, wie zum Beispiel diese entsprechenden Fristen berechnet werden, welche Abweichungsmöglichkeiten es von der Überlassungshöchstdauer gibt oder welche Rolle die Branchenzuschlagstarifverträge spielen, gibt das Seminar Antworten. Inhalte –– Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes –– Änderungen der Branchenzuschlagstarifverträge –– Abweichende Regelungen zur Überlassungshöchstdauer Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die über Erfahrung in der Zeitarbeitsbranche verfügen und an der administrativen Umsetzung der AÜG-Reform im Zeitarbeitsunternehmen maßgeblich beteiligt sind. Termine 29.08.2018, Kassel 20.09.2018, Frankfurt 30.10.2018, Berlin 22.11.2018, Münster 22.01.2019, Stuttgart Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock Das steuerliche Reisekostenrecht wird immer komplexer. Gerade durch die Reisekostenreform 2014 und konkretisierende Verwaltungsanweisungen haben sich erhebliche Veränderungen ergeben. Um Sie als Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die Vorteile der Änderungen für sich und Ihre Mitarbeiter zu nutzen, werden unter anderem folgende Fragen in dem Seminar beantwortet: Wann können in der Zeitarbeit Reisekostenzuschüsse steuerfrei gezahlt werden? Kann der Arbeitgeber Auslösezusagen einseitig widerrufen? Die wichtigsten Grundlagen zu geringfügig entlohnten sowie kurzfristig beschäftigten Zeitarbeitnehmern werden anhand von anschaulichen Folien dargestellt. Besonderheiten zu Pauschalbeiträgen sowie Steuererhebungen sind genauso Bestandteil des Seminars wie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Der Vorteil dieser Veranstaltung liegt für den Anwender in der ganzheitlichen Behandlung der Thematik: Sowohl die arbeits- als auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte werden in einem einzigen Seminar aufgearbeitet. Inhalte –– Arbeitsrechtliche Grundlagen des Reisekostenrechts –– Definition der ersten Tätigkeitsstätte –– Fahrtkosten –– Verpflegungsmehraufwand –– Minijobs –– Kurzfristige Beschäftigung –– Abrufarbeit Zielgruppe Das Seminar wendet sich sowohl an Neueinsteiger, die bisher mit Minijobs bzw. Reisekosten in der Zeitarbeit wenig zu tun hatten, als auch an Personen, die ihre Kenntnisse überprüfen und auffrischen wollen. Termin 16.10.2018, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 –16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referentin Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 62 63

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