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Seminarprogramm 01-2014

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Seminarprogramm S wie Sonderseminare – Kompaktseminare zu aktuellen Themen der Branche Einführung in die metallverarbeitenden Berufe inklusiv der modernen Zerspanungstechnik 14-1-S-4.1.7 Ein Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung liegt bei den metallverarbeitenden Berufen. Ziel des Seminars ist es, DisponentenInnen zunächst mit den Kundenanforderungen im Bereich der Metallverarbeitung vertraut zu machen. In der Praxis ergibt sich oft das Problem, dass sowohl auf der Kunden- als auch auf der Anbieterseite Unsicherheit bei der Zuordnung der alten Berufsbezeichnungen wie „Schlosser, Betriebsschlosser, Dreher“ etc. zu den aktuellen Berufsbezeichnungen wie „Industriemechaniker plus Zusatzspezifikation“ besteht. Im Seminar wird eine systematische Zuordnung (Synopse) vermittelt. Insbesondere steigen die spezifischen Anforderungen in der Zerspanungstechnik an die überlassenen Mitarbeiter. Inhalte Die Teilnehmer erlernen die Unterschiede zwischen Drehen, Fräsen und Schleifen aber auch die speziellen Anforderungen modernster CNC Technik und die wichtigsten Steuerungen. Abgerundet wird das Angebot durch die praktische Vorfüh- rung der verschiedenen Techniken durch erfahrene Ausbilder in den jeweiligen Handwerkerbildungsstätten (HBZ) oder gleichwertigen anerkannten Berufsbildungsstätten. Alle Berufsbildseminare können auch als Inhouse-Seminare angeboten werden. Bei entsprechender Nachfrage sind auch weitere Standorte bundesweit in der Region organisierbar. Zielgruppe Personaldisponenten Termine 27.01.2014, Köln 10.02.2014, Augsburg 10.03.2014, Hamburg 05.05.2014, Stuttgart Dauer der Veranstaltung 10.00 – 18.30 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 259,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referent Dietmar Richter

41 Seminarprogramm Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung und Vertragsschluss Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung kann per Fax, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande. 2. Leistungen Der Teilnahmepreis versteht sich inklusive Seminarunterlagen, Mittagessen bzw. Imbiss und Erfrischungsgetränken. 3. Zahlung Das Teilnahmeentgelt ist mit Rechnungsstellung vor Veranstaltungsbeginn fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Die Seminargebühren sind vor Beginn der Veranstaltung nach Erhalt der Rechnung auf unser Konto Nr. 101 1253 bei der Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50) einzuzahlen. 4. Rücktritt Im Falle eines kurzfristigen Rücktritts (ab 7 Tage vorher) fallen im Hinblick auf die bereits entstanden Vorlaufkosten 70% der Seminargebühr an. Bei Absagen am Veranstaltungstag ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Im Falle der Verhinderung sind die angemeldeten Seminarteilnehmer berechtigt, Ersatzteilnehmer zu stellen. 5. Absage von Veranstaltungen und Änderungen Die Veranstaltung kann mangels kostendeckender Teilnehmerzahl wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes einer Ersatzperson oder aufgrund höherer Gewalt durch den Veranstalter abgesagt werden. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter ist zum Wechsel von Seminarleitern oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z. B. Erkrankung des Seminarleiters, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. 6. Haftung Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7. Datenschutz Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet, es sei denn der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden. 8. Unwirksame Klauseln Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Steuerlicher Hinweis: Fortbildungskosten, d.h. Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten vollständig absetzbar. Bitte überweisen Sie die Seminargebühren vor Beginn der Veranstaltung nach Erhalt Ihrer Rechnung auf unser Konto Nr. 101 1253 bei der Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50).

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