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Rechenschaftsbericht 2021/22

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2 POLITISCHE

2 POLITISCHE GRUNDSATZFRAGEN Corona und Neustart Während die Corona-Pandemie zahlreiche Sonderregelungen für die Zeitarbeit mit sich brachte, die in keinem Regiebuch standen, wurde mit dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ eine neue Nulllinie für die Branche gezogen – sie ist Beginn, nicht Ende. Zu diesem Neustart gehört eine neue Realität in der Diskussion über Lohndifferenzen. Die Corona-Pandemie hat die letzten beiden Jahre politisch maßgeblich bestimmt. Sämtliche politischen Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie folgten naturgemäß nicht langfristigen Konzepten, sondern sollten mit der akuten Notsituation umgehen. Hierbei zeigte sich wie im Brennglas eine alte Sicht auf die Zeitarbeit: Sehr oft wurde sie nicht mit bedacht, oder als Anhängsel anderer Branchen gewertet. Diese grundlegende Sichtweise steht zum Glück aufgrund der Branchenentwicklung und zahlreicher iGZ-Aktivitäten massiv unter Druck. Zunächst mussten jedoch viele punktuelle Auseinandersetzungen geführt werden, um die Corona- Sondersituation zu meistern. KURZARBEITERGELD AUCH FÜR DIE ZEITARBEITSBRANCHE Der ökonomische Schock, den staatliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ausgelöst haben, war heftiger als die Finanz- und Wirtschaftskrise, die im Jahr 2008 begann. Es war unwidersprochen eine Sondersituation, die auch den Arbeitsmarkt erschütterte. Dennoch klammerten die ersten Pläne für eine erleichterte und umfassendere Kurzarbeitergeldlösung die Zeitarbeit zunächst aus. Es bedurfte deutlicher Interventionen des iGZ– in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften – um eine Änderung der Pläne herbeizuführen. Mit Erfolg: Seit Beginn der Pandemie hat die Kurzarbeit in der Zeitarbeit viele Arbeitsplätze gesichert. Die Frage der grundsätzlichen Regelung zur Kurzarbeit in der Zeitarbeit wird unabhängig von dieser Krisenlösung weiter durch den iGZ bearbeitet. IMPFEN, TESTEN, PRÄMIEN: MIT PFLICH- TEN MÜSSEN RECHTE EINHERGEHEN Bekanntlich wendet der Staat sich der Zeitarbeit oft intensiv zu, wenn es um Kontrollen und Regulierung geht. Weniger intensiv ist die staatliche Aufmerksamkeit im Falle von Förderungen, Anerkennungen und Erleichterungen in angespannten Zeiten. Aus guten Gründen haben Bundesregierung und Gesetzgeber Test- und Impfpflichten für bestimmte Berufssegmente eingeführt. Hierfür wurden auch Gelder bereitgestellt,

iGZ-Rechenschaftsbericht 2021/22 POLITISCHE GRUNDSATZFRAGEN 3 nur zunächst nicht für Zeitarbeitsunternehmen, die ihr Personal in exakt solche Einsätze überlassen. Mit zahlreichen schriftlichen Eingaben und Gesprächen konnte der iGZ erreichen, dass auch dieses Versäumnis behoben wurde. Es folgten Klarstellungen der Bundesregierung, dass mit Testpflicht belegte Einrichtungen auch die Testungen der eingesetzten Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer abrechnen können. Als Impfstoff noch knapp war hat der Staat priorisiert. Zur ersten Gruppe Impfberechtigter gehörten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Nur: Die Zeitarbeitskräfte wurden mitunter auch hier nicht berücksichtigt. Im Bundesland Berlin etwa bedurfte es ebenfalls einer iGZ- Intervention, damit die seinerzeit berühmten Impfcodes auch an diese verschickt wurden. Selten einmütig wurde anerkannt, dass Pflegerinnen und Pfleger in der Hochphase der Pandemie einen unverzichtbaren, unermüdlichen und ungemein belastenden Einsatz zeigten. Die Einmütigkeit erstreckte sich auch auf den Beschluss, es nicht bei warmen Worten zu belassen, sondern die Anerkennung in harter Währung auszudrücken. Ob von diesen hart erworbenen Prämien auch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer profitieren sollten, blieb jedoch zunächst unklar. Die Leistung der Zeitarbeitskräfte war nicht nur ebenbürtig, ihre Flexibilität sicherte vielerorts den Betrieb pflegerischer Einrichtungen. Für den iGZ gab es zu keiner Zeit Zweifel, die Auszahlung der Prämien für Zeitarbeitskräfte zu erwirken – mit Erfolg. Dieser Einblick zeigt, dass es noch Reste einer Wahrnehmung von Zeitarbeit gibt, die den Klang von Übergang, Stieftochter o.ä. trägt. Die Realität ist hierüber hinaus. NEUSTART: NULLLINIE ALS NORMALITÄT Im Koalitionsvertrag der „Ampel“ heißt es: „Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind notwendige Instrumente“. Neue Regulierungen sind nicht geplant. Man könnte dies als Endpunkt jahrelanger politischer Auseinandersetzungen verstehen – oder als Beginn von Normalität. Zu der neuen Normalität gehört das Ende einer Legende: Es galt über Jahrzehnte als unerschütterliche Wahrheit, dass Zeitarbeitskräfte etwa die Hälfte des Lohns ihrer Gegenüber in der Stammbeschäftigung erhalten. Tief vergraben lagen Anzeichen, dass dies längst überholt ist. Im Auftrag des iGZ hat das RWI-Institut für Wirtschaftsforschung Daten des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und sich hierbei der Methode „Statistischer Zwillinge“ bedient. Das Ergebnis: Werden Personen miteinander verglichen, die in lohnrelevanten Merkmalen identisch sind, bleibt bei den Monatslöhnen eine Lohndifferenz von 6,5%, blickt man auf die Stundenlöhne, ist die Lohndifferenz verschwunden. AR

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