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Praxistipps U25

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DATENSCHUTZ Das Thema

DATENSCHUTZ Das Thema des Social Media Recruitings ist eng verbunden mit dem Datenschutz. Seit dem die DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, herrschen viele Unklarheiten darüber, welche Auswirkungen sie auf den Recruitingprozess hat. Aus diesem Grund soll an dieser Stelle ein kurzer Einblick gegeben werden, wie Sie Ihr Recruiting außerhalb der traditionellen Wege datenschutzkonform gestalten können. Gerade der Messenger-Dienst WhatsApp ist oft in den Medien kritisiert worden und gilt als zu unsicher für den unternehmerischen Gebrauch. Sollten Sie diese Form der Kommunikation dennoch wählen, ist es wichtig, dass Sie hierfür ein separates Mobiltelefon verwenden, damit kein Zugriff auf Ihre anderen privaten oder auch geschäftlichen Kontakte möglich ist. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Bewerber von sich aus den Kontakt auf diesem Wege aufnehmen. Bieten Sie als Unternehmen WhatsApp als einzige Möglichkeit der Kontaktaufnahme an, so müssen Sie noch einen Schritt weitergehen und schon im Vorfeld auf die oftmals sehr weitreichende Datenverarbeitung seitens WhatsApp hinweisen. A u c h d i e BEWERBUNG ABSCHICKEN Bewerbung via Online-Formular oder Karriere-Website ist von den Regelungen der DSGVO betroffen. Das gilt insbesondere, wenn diese Daten in einen firmeninternen Talentpool einfließen sollen. Die Einwilligung in die Verarbeitung der Bewerberdaten müssen Sie dabei explizit einholen. Um diese Einwilligung in der Praxis gewährleisten zu können, muss der Bewerber aktiv der Verarbeitung seiner Daten zustimmen. Eine Checkbox, über die die Zustimmung zur Datenschutzerklärung aktiv bestätigt werden muss, kann in der Praxis helfen, den Bewerbungsprozess datenschutzsicher zu gestalten. 16

Wie kann die Zielgruppe erreicht werden? Zudem müssen Sie neben der expliziten Einwilligung des Bewerbers auch beachten, dass Sie umfassende Datenschutzinformationen bereitstellen. Auf diese sollten Sie zu einem sehr frühen Zeitpunkt hinweisen und sie sollten auch für mobile Endgeräte leicht zugänglich sein. Aus diesen Datenschutzinformationen muss ersichtlich werden, wer die Daten wie lange speichert und von wem diese bearbeitet werden. Zudem müssen Sie die Möglichkeit geben, einen Widerruf aussprechen zu können. Das Bewerben von Stellenausschreibungen auf Facebook oder anderen sozialen Plattformen, wird in der Praxis gerne genutzt, um insbesondere die jüngeren Generationen zu erreichen. In der datenschutzrechtlichen Praxis birgt das jedoch möglicherweise Gefahren. Sie sollten insbesondere darauf achten, dass der Bewerbungsprozess nicht über diese soziale Plattform abgewickelt wird. Derzeit ist von der Nutzung von Facebook Jobs abzuraten, da das dort vorgenommene Tracking, das Speichern von Kommunikationsdaten, Interessen, Suchanfragen etc. bei Gerichten und Aufsichtsbehörden nicht unumstritten ist. 17

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