Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Potsdamer Rechtsforum sind zwei Jahre vergangen, die Pandemie hat Deutschland und Europa seitdem verändert. Daher freuen wir uns umso mehr über die langsame Rückkehr in die Normalität! Keinen Stillstand gab es in der Rechtsprechung. Auf verschiedenen Ebenen steht das AÜG auf dem Prüfstand der Rechtsprechung. Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Europäischen Gerichtshof mit der Frage angerufen, ob die EU-Zeitarbeitsrichtlinie hinsichtlich des „Gesamtschutzes“ in Deutschland richtig umgesetzt ist. Die Überlassungshöchstdauer steht im europäischen und nationalen Blick der Rechtsprechung. Überraschend war auch die Einschätzung der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg, wonach der Zeitarbeitnehmer Mitglied der IG Metall sein muss, damit die im Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) verlängerte Überlassungshöchstdauer greift. Die Entscheidung des EuGH zu Fragen der Überlassungshöchstdauer steht bevor. Zeitgleich zur Gesamtrechtsentscheidung hat sich der 5. Senat der Rechtsprechung des 4. Senats angeschlossen und die Anforderungen an die Arbeitsvertragsgestaltung noch einmal verschärft, mit der Folge, dass jedwede Abweichung im Arbeitsvertrag vom Tarifvertrag, sofern nicht ausschließlich positiv für den Mitarbeiter, den Gleichstellungsgrundsatz auslöst. Das erhöht nochmals die Anforderungen an die Arbeitsvertragsgestaltung. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen bleibt mit immer wieder neuen Anforderungen ein arbeitsrechtliches Dauerthema. Es ist wichtig, die Folgen dieser Entscheidungen einordnen zu können und entsprechende Anforderungen abzuleiten. Das Homeoffice wurde in der Pandemie ebenso zur neuen Normalität wie die Notwendigkeit, den Geschäftsverkehr zu digitalisieren: Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? Mit wichtigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus der Rechtsberatung werden wir auch auf tagesaktuelle Themen eingehen. Gerne möchten wir mit Ihnen in den Austausch und die Diskussion gehen und freuen uns, Sie am 6. Oktober in Potsdam begrüßen zu dürfen! Werner Stolz iGZ-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dreyer stellv. iGZ-Hauptgeschäftsführer Eric Odenkirchen Leiter iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht
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