6. Oktober 2021 Historie zur Überlassungshöchstdauer 2003 Entfall der zuvor geltenden ÜHD von 24 Monaten 2008 EU-Zeitarbeitsrichtlinie 2011 Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie: „Vorübergehend“ 2012 TV LeiZ 2012: Übernahmeanspruch 2017 AÜG-Reform 2017: 18-Monate gesetzliche ÜHD 2017 TV LeiZ 2017 und andere Tarifverträge der Einsatzbranchen 3 Gesetzliche Vorgaben zur ÜHD Abs. 1 Satz 4: „Die Überlassung von Arbeitnehmern ist vorübergehend bis zu einer Überlassungshöchstdauer nach Absatz 1b zulässig.“ Abs. 1b Satz 1: „Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; der Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate tätig werden lassen.“ Abs. 1b Satz 3: „In einem Tarifvertrag von Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche kann eine von Satz 1 abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden.“ 4 2
6. Oktober 2021 Verlängerung der ÜHD > Tarifvertrag der Einsatzbranche > Übernahme dieses TV durch Betriebsvereinbarung > Betriebsvereinbarung auf Grundlage eines solchen TV > Betriebsvereinbarung zur Anwendung und auf Grundlage eines solchen TV 5 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen ÜHD > Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Kunden > Verwirkung? BAG 20.3.2018 – 9 AZR 508/17 > Ordnungswidrigkeit – §§ 1 Abs. 1b, 16 Abs. 1 Nr. 1e) AÜG: Bußgelder bis zu 30.000 € möglich für PDL > Unzuverlässigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG: Entzug der AÜ-Erlaubnis möglich! 6 3
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
Prozessmanagement mit Visio 2010 06
IHR EXPERTENTEAM Die Zeitarbeitsbra
ANMELDUNG ANMELDEFRIST 6. Oktober 2
DAS GANZE MAGAZIN LESEN SIE HIER.
Das iGZ-DGB-Tarifwerk in der Praxis
Laden...
Laden...
Laden...
© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
PortAL 10
Albersloher Weg 10
48155 Münster
Tel. 0251 32262-0
Fax 0251 32262-100
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. 030 280459-88
Fax 030 280459-90