Prozessmanagement mit Visio 2010 06.10.21 Vorlagefrage 3 23 3. Festlegung der Bedingungen des „Gesamtschutzes der Leiharbeitnehmer“ durch den innerstaatlichen Gesetzgeber, insbesondere in einer Rechtsordnung, welche eine sogenannte Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen vorsieht? - Art. 5 Abs. 3 RL 2008/104/EG: Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz durch Tarifvertrag „nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen“. - Bezieht sich diese Wendung auch auf den Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer? - materiell-rechtliches oder prozedurales Verständnis? - BAG 16.12.2020: „Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrags“ Folie 23 Vorlagefrage 3 Mögliche Antwort des EuGH: Mitgliedstaat als solcher müsse „Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern“ sicherstellen; welche Staatsfunktion des Mitgliedstaats – Legislative oder Judikative - dies tun müsse, werde unionsrechtlich nicht vorgegeben. 24 Folie 24 12
Prozessmanagement mit Visio 2010 06.10.21 Vorlagefrage 4 4. Entsprechen die geltende Fassung bzw. die frühere Fassung des AÜG diesen Anforderungen? 25 Folie 25 Vorlagefrage 5 5. Darf die innerstaatliche Rechtsprechung die abweichenden Tarifverträge daraufhin kontrollieren, ob sie den Gesamtschutz wahren? - Nur für den Fall, dass EuGH Frage 3 verneint, der innerstaatliche Gesetzgeber die Bedingungen für den Gesamtschutz also nicht festlegen muss. - Akzeptiert der EuGH Gestaltungsspielräume für die Tarifvertragsparteien? - Kompetenzrechtlich: Art. 153 Abs. 5 AEUV: Keine sozialpolitische Zuständigkeit der EU für das „Arbeitsentgelt“. 26 Folie 26 13
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