Prozessmanagement mit Visio 2010 06.10.21 Auslegung des Begriffs „Gesamtschutz“ 19 - Erwägungsgrund 16: Anerkennung der Vielfalt der Arbeitsmärkte und Arbeitsbeziehungen. - Art. 5 Abs. 2 RL 2008/104/EG: Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz bei unbefristetem Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher zulässig, sofern die Leiharbeitnehmer auch in den verleihfreien Zeiten bezahlt werden. - Art. 5 Abs. 5 RL 2008/104/EG: Vermeidung von Missbrauch Folie 19 Auslegung des Begriffs „Gesamtschutz“ c) Insbesondere: Muss der abweichende Tarifvertrag mehr gewähren als das durch Unionsrecht und Recht der Mitgliedstaaten vorgegebene für alle Arbeitnehmer geltende Schutzniveau? - Besonderer Schutz der Leiharbeitnehmer wegen „Aufspaltung der Arbeitgeberstellung“ bei der Leiharbeit erforderlich? 20 Folie 20 10
Prozessmanagement mit Visio 2010 06.10.21 Auslegung des Begriffs „Gesamtschutz“ d) Fazit „Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern“ in Art. 5 Abs. 3 RL 2008/104/EG reicht nicht so weit wie der „angemessene Schutz“ der Leiharbeitnehmer in Art. 5 Abs. 4 RL 2008/104/EG. 21 Folie 21 Vorlagefrage 2 2. Voraussetzungen für den Gesamtschutz a) Abstrakt oder relativ? b) Anwendbar nur bei unbefristetem Arbeitsverhältnis? Argument: Art. 5 Abs. 2 RL 2008/104/EG 22 Folie 22 11
9. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitar
Sehr geehrte Damen und Herren, seit
12:30 MITTAGSPAUSE 13:30 Im Gesprä
Die Themen des 9. Potsdamer Rechtsf
Dr. Martin Dreyer BEGRÜSSUNG Stell
Dr. Mario Eylert Aktuelle Rechtspre
06.10.21 Kündigungsrechtliche Rahm
06.10.21 Verletzung der Arbeitspfli
06.10.21 Verletzung d. Arbeitspflic
06.10.21 Verletzung von Neben- (Rü
06.10.21 Verletzung von Neben- (Rü
06.10.21 12
6. Oktober 2021 „Kammertheater“
6. Oktober 2021 Verlängerung der
6. Oktober 2021 Bewertung der Entsc
6. Oktober 2021 Wie wird das BAG en
6. Oktober 2021 EuGH 14.10.2020 - C
6. Oktober 2021 Generalanwalt zur V
Laden...
Laden...
Laden...
© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
PortAL 10
Albersloher Weg 10
48155 Münster
Tel. 0251 32262-0
Fax 0251 32262-100
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. 030 280459-88
Fax 030 280459-90