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iGZ-Seminarprogramm_2020

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7 Arbeitsrecht 20-AR-10

7 Arbeitsrecht 20-AR-10 Reisekosten und Mini-Jobs: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke Das steuerliche Reisekostenrecht wird immer komplexer. Gerade durch die Reisekostenreform 2014 und konkretisierende Verwaltungsanweisungen haben sich erhebliche Veränderungen ergeben. Um Sie als Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die Vorteile der Änderungen für sich und Ihre Mitarbeiter zu nutzen, werden unter anderem folgende Fragen in dem Seminar beantwortet: Wann können in der Zeitarbeit Reisekostenzuschüsse steuerfrei gezahlt werden? Kann der Arbeitgeber Auslösezusagen einseitig widerrufen? Die wichtigsten Grundlagen zu geringfügig entlohnten sowie kurzfristig beschäftigten Zeitarbeitnehmern werden anhand von anschaulichen Folien dargestellt. Besonderheiten zu Pauschalbeiträgen sowie Steuererhebungen sind genauso Bestandteil des Seminars wie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Der Vorteil dieser Veranstaltung liegt für den Anwender in der ganzheitlichen Behandlung der Thematik: Sowohl die arbeits- als auch die steuerund sozialversicherungsrechtlichen Aspekte werden in einem einzigen Seminar aufgearbeitet. Inhalte – Arbeitsrechtliche Grundlagen des Reisekostenrechts – Definition der ersten Tätigkeitsstätte – Fahrtkosten – Verpflegungsmehraufwand – Minijobs – Kurzfristige Beschäftigung – Abrufarbeit Zielgruppe Das Seminar wendet sich sowohl an Neueinsteiger, die bisher mit Minijobs bzw. Reisekosten in der Zeitarbeit wenig zu tun hatten, als auch an Personen, die ihre Kenntnisse überprüfen und auffrischen wollen. Termin 06.02.2020 in Münster 17.09.2020 in Frankfurt Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referentin Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 88

20-AR-11 Zusatzdienstleistungen in der Zeitarbeit – rechtssicher gestalten und anwenden Die Personaldienstleistung der Zukunft wird sich verändern. Die Flexibilitätsanforderungen sowohl auf der Kunden- als auch auf der Mitarbeiterseite unterliegen ständigen Veränderungen durch Markt, Demographie und Gesetz, und damit werden andere Personaldienstleistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. In Zeiten der stärkeren Reglementierung verlangt die Wirtschaft nach flexiblen Personallösungen. Immer öfter fragen Kunden nach Personalvermittlung, Werk- / Dienstverträgen und Onsite-Management. Das Seminar räumt mit journalistischen und politischen Halbwahrheiten auf und vermittelt das notwendige Fachwissen, um diese Instrumente der Personaldienstleistung zu nutzen. Besonderer Wert wird dabei auf die Rechtssicherheit, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die betriebliche Umsetzung in der Praxis gelegt. Der Schwerpunkt liegt bei den Werkverträgen. In diesem Seminar möchten wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Besonderheiten bei der praktischen Anwendung aufzeigen. Ziel des Seminars ist es, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es? Was muss ich bei der praktischen Umsetzung beachten? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es? Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Inhaber, Geschäftsführer, oberes Management und alle wichtigen Entscheidungsträger in einem Unternehmen. Termin 31.03.2020, Frankfurt 01.09.2020, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 –16:30 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 399,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 499,00 € + MwSt. Referent RA Dr. Adrian Hurst Inhalte – Personalvermittlung – Dienst- und Werkvertrag – Freelancer – Agenturmodell (Contracting) – Onsite-Management – Master-Vendor – Rechtliche Grundlagen – Praxistipps für die Umsetzung 89

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