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iGZ-Seminarprogramm_2020

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7 Arbeitsrecht 20-AR-8

7 Arbeitsrecht 20-AR-8 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist längst keine Seltenheit mehr. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel machen es erforderlich. Auch die Integration von geflüchteten Menschen spielt dabei eine große Rolle. Das Seminar gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden können. Dabei ist zwischen Arbeitnehmern mit EU-Staatsangehörigkeit und Arbeitnehmern, die aus Drittstaaten kommen, zu unterscheiden. Für letztere gelten Besonderheiten für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine besondere Stellung unter den Drittstaatsangehörigen nehmen Asylbewerber und Geduldete ein. Zielgruppe Das Seminar ist für alle Mitarbeiter in Zeitarbeitsunternehmen gedacht, die ausländische Mitarbeiter rekrutieren und in der Zeitarbeit beschäftigen wollen oder bereits beschäftigen. Sie erfahren, welche Regelungen gelten und welche Vorschriften einzuhalten sind. Neben den arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen, werden auch arbeitsrechtliche Besonderheiten, die sich in der Zusammenarbeit mit ausländischen Arbeitnehmern stellen können, behandelt. Inhalte – Beschäftigungsmöglichkeiten von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit – Auswirkungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis, Duldung und Aufenthaltsgestattung – Arbeitsrechtliche Besonderheiten – Sanktionen im Falle illegaler Beschäftigung Termine 12.03.2020, Frankfurt 04.06.2020, Münster 03.09.2020, Frankfurt 26.11.2020, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referentin Ass. jur. Judith Schröder 86

20-AR-9 Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll, der Gewerbeaufsicht und auch der Berufsgenossenschaft auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Beanstandungen können häufig zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen. Vielfach besteht bei Firmeninhabern und Mitarbeitern erhebliche Unsicherheit über die Befugnisse von Prüfbehörden und die Pflichten zur Mitarbeit bei Prüfungen. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich vorrangig an Geschäftsführer, Niederlassungsleiter und an Mitarbeiter, die mit der Lohnbuchhaltung beschäftigt sind. Das Seminar vermittelt die Prüfungsschwerpunkte, den Ablauf und die Rechte aller Beteiligten im Prüfverfahren. Damit wird eine sicherere Vorbereitung auf Prüfungen möglich. Letztlich können dadurch erlaubnisrechtliche Probleme und Bußgelder vermieden werden. Inhalte – Rechtliche Grundlagen für Prüfverfahren der beteiligten Behörden – Prüfungsschwerpunkte – Vorbereitung auf angekündigte und unangekündigte Prüfungen – Ablauf der Prüfung – Umgang und Reaktion bei Beanstandungen – Rechtliche Möglichkeiten im Verwaltungsverfahren / Bußgeldverfahren Termine 19.03.2020, Nürnberg 02.04.2020, Hannover 25.06.2020, Hamburg 30.10.2020, Köln 08.12.2020, Berlin 21.01.2020, Frankfurt Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder 87

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