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iGZ-Seminarprogramm_2020

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7 Arbeitsrecht 20-AR-6

7 Arbeitsrecht 20-AR-6 Zeitarbeit aktuell: Neues aus der Rechtsprechung und vom Gesetzgeber „Zeit ist Geld!“ Dieser Grundsatz ist aktueller denn je. Um als Dienstleister in der Zeitarbeitsbranche für Kundenunternehmen ein Ansprechpartner auf Augenhöhe zu sein, gilt es gerade in juristischen Dingen immer auf dem neusten Stand zu sein. Die Gerichte entscheiden regelmäßig über rechtliche Fragestellungen, die für die Personalarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Kunden wichtig sind: Urlaub, Datenschutz, Vermittlungsprovision, Kündigung, Branchenzuschläge und Arbeitsschutz sind nur einige Rechtsbereiche, bei denen Sie auf dem Laufenden sein müssen. Auch der Gesetzgeber hält die Branche auf Trab. Neben Gesetzen, welche gezielt die Arbeitnehmerüberlassung betreffen, muss der Personaldienstleister auch einen Blick auf solche gesetzlichen Neuerungen werfen, die ihn als Arbeitgeber betreffen. Während dieses Tagesseminares bekommen Sie einen kompakten Überblick über zeitarbeitsrelevante und andere rechtliche Änderungen und Neuerungen. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die über Erfahrung in der Zeitarbeitsbranche verfügen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Es werden keine rechtlichen Grundlagen vermittelt. Termine 13.02.2020, Stuttgart 06.05.2020, Mainz 09.06.2020, Münster 01.10.2020, Köln 05.11.2020, Hannover 09.12.2020, Berlin Inhalte – Aktuelle Rechtsprechung – Aktuelle Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Syndikus-RAin Maike Rußwurm Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 84

20-AR-7 Equal Pay, Branchenzuschläge und Überlassungshöchstdauer – Praxistipps und Umsetzung Zeitarbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ab dem 10. Einsatzmonat so bezahlt zu werden, wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenbetrieb (gesetzliches Equal Pay). In Einsätzen bei denen ein Branchenzuschlagstarifvertrag einschlägig ist, muss ein Branchenzuschlag gezahlt werden, der sich mit zunehmender Einsatzdauer erhöht. Aber wie wird die Equal Pay Zulage eigentlich berechnet und welche Entgeltbestandteile müssen berücksichtigt werden? Was gilt für den Branchenzuschlag, und was hat es mit der sogenannten Deckelung auf sich? Auf diese praxisrelevanten Fragen gibt das Seminar Antworten. Auch die Überlassungshöchstdauer ist ein Thema, das Personaldienst leistungskaufleute beschäftigt. Im Laufe der Veranstaltung werden Gestaltungstipps zur vertraglichen Umsetzung gegeben und abweichende Regelungen im TV LeiZ und weiteren Tarifverträgen der Einsatzbranchen erörtert. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die über Erfahrungen in der Zeitarbeitsbranche verfügen und an der administrativen Umsetzung der AÜG-Vorgaben maßgeblich beteiligt sind. Termine 12.02.2020, Stuttgart 19.05.2020, Köln 10.06.2020, Münster 06.10.2020, Frankfurt 25.11.2020, Hamburg 21.01.2021, Nürnberg Inhalte – Abgrenzung Equal Treatment und Equal Pay – Begriff des Arbeitsentgeltes – Bestimmung des vergleichbaren Mitarbeiters – Berechnung der Equal Pay Zulage – Deckelung im Rahmen der Branchenzuschläge – Fristberechnung – Abweichende Regelungen im TVLeiz und anderen Tarifverträgen der Kundenbranche Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Syndikus-RAin Maike Rußwurm Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 85

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