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iGZ-Seminarprogramm_2020

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7 Arbeitsrecht 20-AR-4

7 Arbeitsrecht 20-AR-4 Branchenzuschläge – Praxistipps Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay. Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den Kunden. Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen. Sie erfahren in diesem Seminar, wann die Branchenzuschlagstarifverträge zur Anwendung kommen und im welchem Verhältnis sie zum gesetzlichen Equal Pay nach 9 Monaten stehen. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die ihr Grundlagenwissen auffrischen wollen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Termine 01.04.2020, Hannover 16.06.2020, Nürnberg 16.09.2020, Münster 27.01.2020, Mainz Inhalte – Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen – Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge – Berechnung der Einsatzdauer – Deckelungsregelung – Verrechnung der Branchenzuschläge mit Zulagen und Zuschlägen – Vereinbarungen für Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb – Vertragsgestaltung mit Kundenbetrieb und Zeitarbeitnehmer – Einbettung der Regelungen in das iGZ-DGB-Tarifwerk – Bedeutung der Branchenzuschlagstarifverträge im Verhältnis zum gesetzlichen Equal Pay Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Syndikus-RAin Maike Rußwurm Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 82

20-AR-5 Befristung – Kündigung – Aufhebungsvertrag Wer als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden will, muss vieles beachten. Die Kündigung muss formell wirksam sein, und es muss, wenn die Kündigung nicht in der Probezeit erfolgt, ein Kündigungsgrund vorliegen. Dennoch können auch Arbeitgeber Kündigungsprozesse gewinnen, sofern diese sorgfältig vorbereitet werden. Obwohl das Befristungsrecht überschaubar und klar strukturiert ist, stellen sich viele Fragen: Wie oft kann man befristete Arbeitsverträge schließen? Gibt es im Rahmen der Zeitarbeit sachliche Gründe für eine Befristung? Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die entsprechenden Regelungen. Die bessere Alternative zur Kündigung ist stets der Aufhebungsvertrag – zumindest für Arbeitgeber. Arbeitnehmer stehen dem Aufhebungsvertrag hingegen aufgrund drohender Kürzungen beim Arbeitslosengeld eher ablehnend gegenüber. Wie Sie zumindest diesen Hinderungsgrund seitens der Mitarbeiter beseitigen können, erfahren Sie in diesem Seminar. Inhalte – Befristung von Arbeitsverträgen – Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen – Formelle Anforderungen an eine Kündigung – Zustellung und Zugang – Kündigungsfristen – Freistellung nach Kündigung – Fristlose Kündigung – Personenbedingte Kündigung – Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung – Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl – Aufhebungsvertrag Zielgruppe Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die Kündigungen vorbereiten und formulieren müssen oder Aufhebungsverträge schließen. Termine 17.03.2020, Nürnberg 20.05.2020, Köln 27.10.2020, Münster 17.12.2020, Stuttgart Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Syndikus-RAin Maike Rußwurm Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 83

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