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iGZ-Seminarprogramm_2020

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7 Arbeitsrecht 20-AR-2

7 Arbeitsrecht 20-AR-2 NEU Vertrags- und Bewerbermanagement in der Zeitarbeit Die Zeitarbeit hat drei Akteure: Personaldienstleister, Kunde und Zeitarbeitnehmer. Man spricht daher auch vom Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit. Auf der einen Seite wird der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Kunden abgeschlossen: Welche Rechte und Pflichten gelten hier? Was bedeutet Auswahlverschulden? Besteht eine Überlassungspflicht auch im Falle einer Erkrankung der Mitarbeiter? Wer ist verantwortlich für den Arbeitsschutz? Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Teilnehmer, die beim Personaldienstleister Arbeitnehmerüberlassungsverträge und/oder Arbeitsverträge abschließen und Bewerbungsverfahren durchführen. Auf der anderen Seite muss sich der Personaldienstleister auf die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Überlassung machen. Wie sind Stellenausschreibungen zu formulieren? Welche Bewerberdaten dürfen im Bewerbungsverfahren verarbeitet werden? Welchen Inhalt hat der Arbeitsvertrag? Termine 04.03.2020 Mainz 27.05.2020 in Berlin 28.10.2020 in Münster 13.01.2021 in Mainz In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen besprochen, die Sie als Personaldienstleister bei der Vertragsgestaltung und im Bewerbungsverfahren kennen und beachten müssen. Inhalte – Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages – Haftung und Auswahlverschulden – Arbeitsschutz – Stellenausschreibung und Vertragsanbahnung – Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages – Datenschutzrechtliche Aspekte Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Syndikus-RAin Maike Rußwurm Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 80

20-AR-3 Vergütung nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk Das iGZ-DGB-Tarifwerk enthält eine komplexe Vergütungsstruktur, die durch gesetzliche Vorgaben zum Equal Pay und das, Arbeitnehmerentsendegesetz ergänzt wird. Um Sie mit der Vergütungsthematik vertraut zu machen, wird in dem Seminar anhand von Praxisfällen und vielen Beispielsrechnungen der Einstieg in die tarifvertraglichen Regelungen geschaffen. Zudem erhalten Sie einen Überblick über die Berechnung von Equal Pay und den Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Inhalte – Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Mehrarbeitszuschläge – Zuschläge für die besondere Lage der Arbeitszeit – Einsatzbezogene Zulage – Zulage wegen höherwertiger Tätigkeit – Branchenzuschläge – Grundlagen zum gesetzliches Equal Pay und Mindestlohnzulagen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die sich mit der Lohnabrechnung beschäftigen. Termine 18.03.2020, Nürnberg 05.05.2020, Mainz 06.10.2020, Frankfurt 24.11.2020, Hamburg Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Syndikus-RAin Maike Rußwurm Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 81

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