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7 Arbeitsrecht 20-AR-1 Das iGZ-DGB-Tarifwerk in der Praxis Das iGZ-DGB-Tarifwerk bildet die Grundlage für die meisten Rechte und Pflichten der an der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Personen. Welchen Einfluss die vier einzelnen Tarifverträge, der Mindestlohn-Tarifvertrag sowie die elf Branchenzuschlagstarifverträge auf arbeitsrechtliche Regelungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung und Vergütung haben, wird anhand von vielen Praxisbeispielen erklärt. Wir machen Sie vertraut mit den wichtigsten tarifvertraglichen Bestandteilen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei den Themen wie der Behandlung des Arbeitszeitkontos und der Berechnung der Zulagen ankommt. So gewinnen Sie Sicherheit im täglichen Umgang mit den für Sie wichtigen Vorschriften aus dem iGZ-DBG-Tarifwerk. Inhalte – Geltungsbereich des Tarifwerks – Eingruppierungsgrundsätze – Vergütungsbestandteile – tarifvertragliche Arbeitszeit – Behandlung des Arbeitszeitkontos – Tarifvertragliche Urlaubsregelungen – Zeitarbeitsrelevante Mindestlöhne Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Teilnehmer, die bislang keine oder wenig Erfahrung mit der Anwendung des Tarifwerkes haben. Termine 03.03.2020, Mainz 28.05.2020, Berlin 24.06.2020, Hamburg 15.09.2020, Münster 04.11.2020, Hannover 16.11.2020, Stuttgart 26.01.2021, Mainz Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 299,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 399,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Syndikus-RAin Maike Rußwurm Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 79
SEMINAR- PROGRAMM 2020
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