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iGZ-Seminarprogramm 2019

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7 Arbeitsrecht 19-AR-8

7 Arbeitsrecht 19-AR-8 Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll, der Gewerbeaufsicht und auch der Berufsgenossenschaft auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Beanstandungen können häufig zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen. Vielfach besteht bei Firmeninhabern und Mitarbeitern erhebliche Unsicherheit über die Befugnisse von Prüfbehörden und die Pflichten zur Mitarbeit bei Prüfungen. Das Seminar vermittelt die Prüfungsschwerpunkte, den Ablauf und die Rechte aller Beteiligten im Prüfverfahren. Damit wird eine sicherere Vorbereitung auf Prüfungen möglich. Letztlich können dadurch erlaubnisrechtliche Probleme und Bußgelder vermieden werden. Inhalte –– Rechtliche Grundlagen für Prüfverfahren der beteiligten Behörden –– Prüfungsschwerpunkte –– Vorbereitung auf angekündigte und unangekündigte Prüfungen –– Ablauf der Prüfung –– Umgang und Reaktion bei Beanstandungen –– Rechtliche Möglichkeiten im Verwaltungsverfahren / Bußgeldverfahren Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich vorrangig an Geschäftsführer, Niederlassungsleiter und an leitende Mitarbeiter. Termine 27.03.2019, Berlin 03.07.2019, Münster 26.09.2019, Mainz 04.12.2019, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder 60

19-AR-9 Zusatzdienstleistungen in der Zeitarbeit – rechtssicher gestalten und anwenden Die Personaldienstleistung der Zukunft wird sich verändern. Die Flexibilitätsanforderungen sowohl auf der Kunden- als auch auf der Mitarbeiterseite unterliegen ständigen Veränderungen durch Markt, Demographie und Gesetz und damit werden andere Personaldienstleistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. In Zeiten der stärkeren Reglementierung verlangt die Wirtschaft nach flexiblen Personallösungen. Immer öfter fragen Kunden nach Personalvermittlung, Werk- / Dienstverträgen und Onsite-Management. Das Seminar räumt mit journalistischen und politischen Halbwahrheiten auf und vermittelt das notwendige Fachwissen, um diese Instrumente der Personaldienstleistung zu nutzen. Besonderer Wert wird dabei auf die Rechtssicherheit, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die betriebliche Umsetzung in der Praxis gelegt. Der Schwerpunkt liegt bei den Werkverträgen. In diesem Seminar möchten wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Besonderheiten bei der praktischen Anwendung aufzeigen. Ziel des Seminars ist es, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es? Was muss ich bei der praktischen Umsetzung beachten? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es? Inhalte –– Personalvermittlung –– Dienst- und Werkvertrag –– Freelancer –– Agenturmodell (Contracting) –– Onsite-Management –– Master-Vendor –– Rechtliche Grundlagen –– Praxistipps für die Umsetzung Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Inhaber, Geschäftsführer, oberes Management und alle wichtigen Entscheidungsträger in einem Unternehmen. Termin 21.02.2019, Münster 25.06.2019, Nürnberg 05.11.2019, Berlin Dauer der Veranstaltung 10:00 –16:30 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 359,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 459,00 € + MwSt. Referent RA Dr. Adrian Hurst 61

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