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iGZ-Seminarprogramm 2019

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Hier geht es um die

Hier geht es um die Themen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Verträge mit Kunden, Verträge mit Mitarbeitern und um viele weitere juristische Formalitäten, die in Ihrem Arbeitsalltag eine Rolle spielen. Sichern Sie sich eine rechtlich einwandfreie und kompetente Arbeit in Ihrem Unternehmen durch die iGZ-Arbeitsrechtsseminare. 7 ARBEITS- RECHT 52

7 Arbeitsrecht 19-AR-1 Das iGZ-DGB-Tarifwerk in der Praxis Das Tarifwerk bildet die Grundlage für die meisten Rechte und Pflichten der an der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Personen. Welchen Einfluss die vier einzelnen Tarifverträge, der Mindestlohn-Tarifvertrag sowie die elf Branchenzuschlagstarifverträge auf arbeitsrechtliche Regelungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung und Vergütung haben, wird anhand von vielen Praxisbeispielen erklärt. Wir machen Sie vertraut mit den wichtigsten tarifvertraglichen Bestandteilen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei Themen wie der Behandlung des Arbeitszeitkontos und der Berechnung der Zulagen ankommt. So gewinnen Sie Sicherheit im täglichen Umgang mit den für Sie wichtigen Vorschriften aus dem iGZ-DGB-Tarifwerk. Inhalte –– Geltungsbereich des Tarifwerks –– Eingruppierungsgrundsätze –– Vergütungsbestandteile –– Tarifvertragliche Zulagen und Zuschläge –– Tarifvertragliche Arbeitszeit –– Behandlung des Arbeitszeitkontos –– Tarifvertragliche Urlaubsregelungen –– Jahressonderzahlungen –– Zeitarbeitsrelevante Mindestlöhne Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Teilnehmer, die bislang keine oder wenig Erfahrung mit der Anwendung des Tarifwerkes haben. Termine 27.02.2019, Nürnberg 26.03.2019, Leipzig 07.05.2019, Hamburg 26.06.2019, Münster 10.09.2019, Stuttgart 05.11.2019, Berlin 11.12.2019, Mainz 29.01.2020, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder 53

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