2 Einführungsseminare 19-ES-4 (Zeit-)Arbeitsrecht für Einsteiger Während des laufenden Einsatzes werden Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens mit zahlreichen Rechtsfragen auch außerhalb der tarifvertraglichen Regelungen konfrontiert: Was ist beispielsweise unter dem Auswahlverschulden zu verstehen oder besteht eine Überlassungspflicht auch im Falle der Erkrankung der Mitarbeiter? Mit den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 1. April 2017 müssen sich die Vertragsparteien weitere Fragen stellen: Wie lange darf der Mitarbeiter überlassen werden? Gibt es Abweichungen von der 18-monatigen Überlassungshöchstdauer? Wann hat der Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf Equal Pay? Diese Grundlagen des allgemeinen Arbeitsrechts sowie der Arbeitnehmerüberlassung sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit innerhalb eines Zeitarbeitsunternehmens. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Themen in Bezug auf die vertragliche Beziehung zum Kunden und zum eigenen Arbeitnehmer. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Teilnehmer, die bislang keine oder wenig Erfahrung im zeitarbeitsrelevanten Arbeitsrecht haben, bzw. ihr Wissen im Grundlagenbereich auffrischen möchten. Termine 21.03.2019, Nürnberg 04.06.2019, Berlin 10.10.2019, Köln 23.01.2020, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 –17:00 Uhr Inhalte –– Rechtsbeziehungen der Beteiligten in der Arbeitnehmerüberlassung –– Wichtige Regelungen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz –– Verbotene Arbeitnehmerüberlassung, Überlassungshöchstdauer –– Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages –– Auswahlverschulden –– Form und Inhalt des Arbeitsvertrages –– Grundlagen des Urlaubsrechts –– Krankheit des Mitarbeiters –– Arbeitszeitgesetz –– Besondere Gruppen von Beschäftigten Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RA Julian Krinke Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder 26
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