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iGZ-Seminarprogramm 1-2015

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Seminarprogramm 68 9 Arbeitsrecht 15-1-AR-1.4 Befristung – Kündigung – Aufhebungsvertrag Die Hürde des Kündigungsschutzes erscheint sehr hoch, manchmal gar unüberwindbar. Hinzu kommt der oft nicht unberechtigte Eindruck, Kündigungsschutzprozesse dienten nicht dem Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern dem Erhalt einer Abfindung. Dennoch können auch Arbeitgeber Kündigungsprozesse gewinnen, sofern diese sorgfältig vorbereitet werden. Obwohl das Befristungsrecht überschaubar und klar strukturiert ist, ist die Rechtsunsicherheit bei befristeten Arbeitsverträgen groß. Unter welchen Voraussetzungen sind Projektbefristungen zulässig? Wie oft kann man überhaupt befristete Arbeitsverträge schließen? Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die entsprechenden Regelungen, so dass Sie künftig schnell und sicher über die Art und Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen entscheiden können. Die bessere Alternative zur Kündigung ist stets der Aufhebungsvertrag – zumindest für Arbeitgeber. Arbeitnehmer stehen dem Aufhebungsvertrag hingegen aufgrund drohender Kürzungen beim Arbeitslosengeld eher ablehnend gegenüber. Wie Sie zumindest diesen Hinderungsgrund seitens der Mitarbeiter beseitigen können, erfahren Sie in diesem Seminar. Zielgruppe Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die Kündigungen vorbereiten und formulieren müssen oder Aufhebungsverträge schließen. Termine 11.03.2015, Dortmund 01.07.2015, Stuttgart Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 379,00 € + MwSt. Inhalte --Befristung von Arbeitsverträgen --Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen --Formalien einer Kündigung --Formulierung einer Kündigung --Kündigungsfristen --Freistellung nach Kündigung --Zustellung und Zugang --Fristlose Kündigung --Personenbedingte Kündigung -- Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung --Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl --Aufhebungsvertrag Referenten RAin Christiane Buß RAin Judith Schröder RAin Sabine Freitag RA Olaf Dreßen Ass. jur. Sebastian Reinert

9 Arbeitsrecht 69 Seminarprogramm 15-1-AR-1.5 NEU: Neuerungen in Zeitarbeit und Recht Die rechtlichen Anforderungen an eine unternehmerische Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung und insbesondere an eine rechtswirksame Vertragsgestaltung steigen ständig. Es gilt, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu regeln und Fallstricke zu vermeiden. Fragen zur Lohnuntergrenze, zu zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen und zur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung gilt es stets im Blick zu haben, um für zukünftige Vertragsverhandlungen gerüstet zu sein. Nicht nur die Abgrenzung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes muss in vermehrtem Maße einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. Auch die mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung im Bereich der Branchenzuschläge sowie die Forderungen der Politik sollten stets auf einem aktuellen Kenntnisstand gehalten werden. Inhalte --Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes --Gleichbehandlungsgrundsatz „Equal Treatment“ und „Equal Pay“ --Relevante Vertragsveränderungen --Aktuelle Entwicklungen zur Überlassungsdauer --Änderungen im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes --Die häufigsten Beanstandungen der Erlaubnisbehörden --Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlägen Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Geschäftsführer und leitende Angestellte, die sich mit der vertraglichen Gestaltung von Arbeits- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen beschäftigen. Termine 26.03.2015, Nürnberg 18.06.2015, Hamburg Dauer der Veranstaltung 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 259,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten RA Stefan Sudmann RA Olaf Dreßen Ass. jur. Sebastian Reinert

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