Seminarprogramm 66 9 Arbeitsrecht 15-1-AR-1.2 NEU: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt – Praxistipps Mit dem Tarifabschluss im November 2013 ergaben sich einige Änderungen im Rahmen der Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Umsetzung in der Praxis gestaltete sich in Einzelfällen schwierig. Auf die Fragen des Mitarbeiters, wie sich genau ein Tagessatz zusammensetzt und welche Stunden denn nun tatsächlich für die Berechnung des Zeitwertes maßgeblich sind, sollte jedes Zeitarbeitsunternehmen Antworten geben können. Inhalte --Neuerungen gegenüber der damaligen Berechnung --Bestimmung eines Referenzzeitraumes --Berechnung des Tagessatzes --Berechnung des Zeitwertes --Berücksichtigung von Freizeitausgleich im Referenzzeitraum --Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen im Referenzzeitraum --Unentschuldigtes Fehlen im Referenzzeitraum --Verdienständerungen Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die sich mit der Lohnabrechnung und der Berechnung der Entgeltfortzahlung beschäftigen. Termine 26.02.2015, Münster 20.05.2015, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 13:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 198,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 298,00 € + MwSt. Referenten RA Stefan Sudmann RAin Sabine Freitag RAin Christiane Buß
9 Arbeitsrecht 67 Seminarprogramm 15-1-AR-1.3 NEU: Branchenzuschläge – Praxistipps Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen in immer mehr Branchen die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay. Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit Kunden in diesem Bereich. Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen. Inhalte --Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge --Abgrenzungsproblematik --Berechnung der Branchenzuschläge --Berechnung der Einsatzdauer -- Inkrafttreten, Nullstellung, Laufzeit, Befriedungsklausel --Deckelungsregelung -- Anrechnung von Zulagen nach dem Günstigkeitsprinzip --Vereinbarungen im Kundenbetrieb --Mitteilungspflichten --Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung --Einbettung der neuen Regelungen in das iGZ-DGB-Tarifwerk --Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die ihr Grundlagenwissen auffrischen wollen und an aktuellen Neuerungen interessiert sind. Termine 26.02.2015, Münster 20.05.2015, Münster Dauer der Veranstaltung 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 198,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 298,00 € + MwSt. Referenten RA Stefan Sudmann RAin Sabine Freitag RAin Judith Schröder RA Olaf Dreßen Ass. jur. Sebastian Reinert
Seminarprogramm 1. Halbjahr 2015 Ze
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