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iGZ-Seminarprogramm-02-2016

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Seminarprogramm 78 9 Arbeitsrecht 16-2-AR-1.6 Reisekosten und Mini-Jobs: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke Das steuerliche Reisekostenrecht wird immer komplexer. Gerade durch die Reisekostenreform 2014 und konkretisierende Verwaltungsanweisungen haben sich erhebliche Veränderungen ergeben. Um Sie als Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die Vorteile der Änderungen für sich und Ihre Mitarbeiter zu nutzen, werden unter anderem folgende Fragen im Seminar beantwortet: Wann können in der Zeitarbeit Reisekostenzuschüsse steuerfrei gezahlt werden? Kann der Arbeitgeber Auslösezusagen einseitig widerrufen? Die wichtigsten Grundlagen zu geringfügig entlohnten sowie kurzfristig beschäftigten Zeitarbeitnehmern werden anhand von anschaulichen Folien dargestellt. Besonderheiten zu Pauschalbeiträgen sowie Steuererhebungen sind genauso Bestandteil des Seminars wie die steuerund sozialversicherungsrechtlichen Vorteile einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Der Vorteil dieser Veranstaltung liegt für den Anwender in der ganzheitlichen Behandlung der Thematik: Sowohl die arbeits- als auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte werden in einem einzigen Seminar aufgearbeitet. Inhalte - Arbeitsrechtliche Grundlagen des Reisekostenrechts - Definition der ersten Tätigkeitsstätte - Fahrtkosten - Verpflegungsmehraufwand - Übernachtungskosten - Minijobs - Kurzfristige Beschäftigung - Abrufarbeit Zielgruppe Das Seminar wendet sich sowohl an Neueinsteiger, die bisher mit Minijobs bzw. Reisekosten in der Zeitarbeit wenig zu tun hatten, als auch an Personen, die ihre Kenntnisse überprüfen und auffrischen wollen. Termine 27.10.2016, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referent Ass. jur. Stefan Sudmann

9 Arbeitsrecht 79 Seminarprogramm 16-2-AR-1.7 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Auslandsentsendung Zum einen geht es um die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer. Diese wirft in der Praxis eine Reihe von Fragen auf, denn für Ausländer bestehen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und insbesondere in der Zeitarbeit Sonderregelungen. Neben den bereits bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten werden im Rahmen des Seminars die Neuerungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete besprochen. Besonderheiten können sich weiter auch beim Abschluss und der Gestaltung des Arbeitsvertrages ergeben: Muss der Arbeitsvertrag in der Muttersprache abgeschlossen werden? Kann eine Kündigung in deutscher Sprache erfolgen? Kann das Arbeitsverhältnis beendigt werden, wenn die Arbeitserlaubnis ausläuft? Auch steuerund sozialversicherungsrechtliche Fragen können sich ergeben. Zum anderen sollen die Anforderungen der vorübergehenden Entsendung von Zeitarbeitnehmern ins Ausland beleuchtet werden. Warum diese beiden Fragestellungen in derselben Veranstaltung? Immer mehr rechtliche Vorgaben lassen sich auf EU-Recht und internationale Abkommen zurückführen. Die gleichen (europa-)rechtlichen Grundsätze gelten oft vor und hinter der Grenze. In einem internationalen Arbeitsmarkt sind europaweite und sogar weltweite Einsätze an der Tagesordnung. Eine Trennung zwischen nationalen und internationalen Arbeitsmärkten ist daher immer weniger sinnvoll. Zielgruppe Das Seminar ist für alle Mit arbeiter in Zeitarbeitsunternehmen gedacht, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen oder Mitarbeiter in das Ausland überlassen. Sie erfahren, welche Tücken Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mit sich bringen können. Sie erhalten Hinweise, welche Vorschriften Sie unbedingt einhalten müssen und wie Sie die gesetz lichen Vorgaben mit möglichst wenig Bürokratie erfüllen. Termine 01.09.2016, Düsseldorf 30.11.2016, Frankfurt 31.01.2017, Münster Inhalte - Beschäftigungsmöglichkeiten von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit - Neuregelungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten - Aufenthaltstitel, Duldung und Aufenthaltsgestattung - Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse - Arbeitsrechtliche Besonderheiten - Sanktionen im Falle von Rechtsverstößen - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung / Huckepackverfahren - Gewerberechtliche Voraussetzungen im Ausland - Arbeitsrecht bei Auslandseinsätzen - Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Judith Schröder Ass. jur. Stefan Sudmann

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