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iGZ-Seminarprogramm-02-2016

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Seminarprogramm 74 9 Arbeitsrecht 16-2-AR-1.2 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt – Praxistipps Mit dem Tarifabschluss im November 2013 wurde das Referenzprinzip für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in den Tarifvertrag aufgenommen. Maßgeblich ist nunmehr das, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten Monaten verdient und wie viele Stunden er gearbeitet hat. Was sich so einfach anhört, ist in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen. Dennoch sollte jedes Zeitarbeitsunternehmen auf die Fragen des Mitarbeiters, wie sich genau ein Tagessatz zusammensetzt und welche Stunden denn nun tatsächlich für die Berechnung des Zeitwertes maßgeblich sind, Antworten geben können. Um Sie in diese Lage zu versetzen, wird in dem Seminar anhand von Praxisfällen und vielen Beispielrechnungen der Einstieg in die Berechnung der Entgeltfortzahlung geschaffen. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die sich mit der Lohnabrechnung und Berechnung der Entgeltfortzahlung beschäftigen. Termine 21.09.2016, Mainz 08.12.2016, Hamburg Dauer der Veranstaltung 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Inhalte - Neuerungen gegenüber der früheren Berechnung - Bestimmung eines Referenzzeitraumes - Berechnung des Tagessatzes - Berechnung des Zeitwertes - Berücksichtigung von Freizeitausgleich im Referenzzeitraum - Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen im Referenzzeitraum - Unentschuldigtes Fehlen im Referenzzeitraum - Verdienständerungen im Referenzzeitraum Seminargebühren Mitglieder: 198,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 298,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Marcel René Konjer Ass. jur. Judith Schröder

9 Arbeitsrecht 75 Seminarprogramm 16-2-AR-1.3 Branchenzuschläge – Praxistipps Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen in immer mehr Branchen die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay. Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit Kunden in diesem Bereich. Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen. Zielgruppe Dieses Seminar ist nicht für Einsteiger geeignet, sondern wendet sich an Mitarbeiter, die ihr für das Seminar erforderliche Grundlagenwissen auffrischen wollen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Inhalte - Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen - Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge - Abgrenzungsschwierigkeiten - Berechnung der Branchenzuschläge - Berechnung der Einsatzdauer - Deckelungsregelung - Verrechnung der Branchenzuschläge mit Zulagen und Zuschlägen - Vereinbarungen für Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb - Sichere Vertragsgestaltung mit Kundenbetrieb und Zeitarbeitnehmer - Einbettung der neuen Regelungen in das iGZ-DGB-Tarifwerk Termine 08.09.2016, Münster 30.11.2016, Stuttgart Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 13:00 Uhr (Münster) 14:00 Uhr – 17:00 Uhr (Stuttgart) Seminargebühren Mitglieder: 198,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 298,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder

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