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iGZ-Seminarprogramm-02-2016

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Seminarprogramm 36 3 Vertrieb 16-2-VT-1.6 NEU: Preisverhandlungen – Königsdisziplin in Zeiten der AÜG-Reform In diesem Seminar wird Ihre eigene Position für Verhandlungen gestärkt. Die AÜG-Reform führt voraussichtlich zu vielen Diskussionen und neuen Kalkulationsansätzen auf Seiten der Kunden. Außerdem werden zukünftig alle Branchen betroffen und nach 9 Monaten mit Preissteigerungen durch Equal Pay konfrontiert sein. Ihren Mitarbeitern werden zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, höhere Preise am Markt durchzusetzen und gekonnt auf Preiseinwände zu reagieren. Sie erhalten praktische Salestools (Checklisten, Fragenkataloge, Leitfäden) für den Einsatz im Arbeitsalltag. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die Preisverhandlungen mit den Kunden führen. Termin 30.08.2016, Köln 01.11.2016, Nürnberg Inhalte - Voraussetzungen für erfolgreiche Preisverhandlungen - Vorbereitung auf Verhandlungen – die richtige Kalkulation aufzeigen - Auswirkungen der AÜG-Reform auf die Preisgestaltung - Reaktionen auf Preiseinwände (Unterschied zwischen Einwand und Vorwand) - Inhaltlicher Vergleich mit anderen Angeboten - Sicher Argumentieren – Gründe für die Preiserhöhung richtig kommunizieren - Richtig auf Preiseinwände reagieren - An der richtigen Stelle „nein“ sagen – Preisgrenzen aufzeigen - Abschlussvorbereitende Fragen - Vermeiden von Preisverhandlungen in der Abschlussphase - Zugeständnisse und Gegenleistungen verhandeln – Win-Win-Strategien - Tipps im Umgang mit Einkäufern Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 359,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 429,00 € + MwSt. Referenten Markus Brandl Peter Löw Bitte beachten Sie, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes noch nicht abgeschlossen ist. Die Seminarinhalte beziehen sich auf den aktuellen Gesetzentwurf (Stand: 01.06.2016), der sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern kann. Auch die zukünftige Entwicklung in der Tariflandschaft kann noch zu wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Überlassungshöchstdauer und Equal Pay führen.

3 Vertrieb 37 Seminarprogramm 16-2-VT-1.7 Vertrieb trifft Recht – Die AÜG-Reform Welche Änderungen bringt die geplante AÜG-Reform und wie kann ich diese vertrieblich umsetzen? Die Seminarteilnehmer erfahren, wie die geplanten Rechtsänderungen (Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay, Dokumentationspflichten, Scheinwerkverträge etc.) zu verstehen sind und die dazu passenden Vorgehensweisen im Vertrieb bzw. beim Kunden vor Ort aussehen können. So erhalten Sie Antworten auf die damit verbundenen verkäuferischen und operativen Fragen. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die Preisverhandlungen mit den Kunden führen. Termine 07.12.2016, Bonn Ziel ist es, den Teilnehmern die optimale Kombination aus rechtlichem Fachwissen und vertrieblicher Kompetenz zu vermitteln. Sie lernen alle rechtlichen Änderungen kennen, die unmittelbare Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit und ihre Kundenbeziehung haben. Und Sie erhalten neue vertriebliche Sichtweisen auf bekannte Themen, die sich positiv auf Ihre künftige Strategie auswirken und stabile Umsätze und Gewinnoptimierung fördern, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Inhalte - Die AÜG-Reform: Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay, Dokumentationspflichten, Scheinwerkverträge, Stichtagsregelung - Branchenzuschläge vs. Equal Pay vs. Equal Treatment - Vertrieb: Vom Kennen zum Können, durch gekonnte Fragen zum Kaufmotiv, die effiziente Vorteils-Nutzenargumentation, eine wertschätzende Einwandbehandlung, Entwicklung von Kommunikationsstrategien anhand von Fallbeispielen Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 359,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 459,00 € + MwSt. Referenten Markus Brandl RA Dr. Adrian Hurst Bitte beachten Sie, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes noch nicht abgeschlossen ist. Die Seminarinhalte beziehen sich auf den aktuellen Gesetzentwurf (Stand: 01.06.2016), der sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern kann. Auch die zukünftige Entwicklung in der Tariflandschaft kann noch zu wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Überlassungshöchstdauer und Equal Pay führen.

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