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iGZ-Seminarprogramm 02-2015

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Seminarprogramm 70 10 Arbeitsrecht 15-2-AR-1.2 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt – Praxistipps Mit dem Tarifabschluss im November 2013 wurde das Referenzprinzip für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in den Tarifvertrag aufgenommen. Maßgeblich ist nunmehr das, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten Monaten verdient und wie viele Stunden er gearbeitet hat. Was sich so einfach anhört, ist in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen. Dennoch sollte jedes Zeitarbeitsunternehmen auf die Fragen des Mitarbeiters, wie sich genau ein Tagessatz zusammensetzt und welche Stunden denn nun tatsächlich für die Berechnung des Zeitwertes maßgeblich sind, Antworten geben können. Um Sie in diese Lage zu versetzen, wird in dem Seminar anhand von Praxisfällen und vielen Beispielsrechnungen der Einstieg in die Berechnung der Entgeltfortzahlung geschaffen. Inhalte -- Neuerungen gegenüber der früheren Berechnung -- Bestimmung eines Referenzzeitraumes -- Berechnung des Tagessatzes -- Berechnung des Zeitwertes -- Berücksichtigung von Freizeitausgleich im Referenzzeitraum -- Berücksichtigung von Urlaubs- und Kranktagen im Referenzzeitraum -- Unentschuldigtes Fehlen im Referenzzeitraum -- Verdienständerungen im Referenzzeitraum Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die sich mit der Lohnabrechnung und der Berechnung der Entgeltfortzahlung beschäftigen. Termine 23.09.2015, Düsseldorf 28.10.2015, Frankfurt 08.12.2015, Kassel Dauer der Veranstaltung 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 198,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 298,00 € + MwSt. Referenten RAin Christiane Buß RAin Sabine Freitag RA Stefan Sudmann

10 Arbeitsrecht 71 Seminarprogramm 15-2-AR-1.3 Branchenzuschläge – Praxistipps Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen in immer mehr Branchen die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay. Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit Kunden in diesem Bereich. Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen. Inhalte -- Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen -- Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge -- Abgrenzungsschwierigkeiten -- Berechnung der Branchenzuschläge -- Berechnung der Einsatzdauer -- Deckelungsregelung -- Verrechnung der Branchenzuschläge mit Zulagen und Zuschlägen -- Vereinbarungen für Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb -- Sichere Vertragsgestaltung mit Kundenbetrieb und Zeitarbeitnehmer -- Einbettung der neuen Regelungen in das iGZ-DGB-Tarifwerk Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die ihr Grundlagenwissen auffrischen wollen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Termine 26.08.2015, Frankfurt (nachmittags) 02.09.2015, Hamburg (vormittags) 21.10.2015, Stuttgart (nachmittags) Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 13:00 Uhr (vormittags) 14:00 Uhr – 17:00 Uhr (nachmittags) Seminargebühren Mitglieder: 198,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 298,00 € + MwSt. Referenten RA Olaf Dreßen Ass. jur. Sebastian Reinert RAin Judith Schröder RA Stefan Sudmann

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