9 Arbeitsrecht 18-1-AR-1.10 Die AÜG-Reform in der Praxis Welche Änderungen bringt die AÜG-Reform, welche Auswirkungen haben die Ausnahme-Tarifverträge auf die Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay und wie kann ich diese in der Praxis anwenden?! Die AÜG-Reform ist in vollem Gange und muss in der Praxis umgesetzt werden. Zu den ohnehin schon komplizierten neuen Regelungen kommen jetzt noch neue Auslegungen und vor allem zusätzliche Ausnahmen in Form von Tarifverträgen hinzu. Diese Tarifverträge sind äußerst komplex und kompliziert ausgestaltet und bringen weitere Anwendungsprobleme in der Praxis bei Mitarbeitern und Kunden. Schwerpunkt des Seminars ist daher, die Rechtsänderungen (Höchstüberlassungsdauer, Equal pay, Dokumentationspflichten, Scheinwerkverträge etc.) nach der aktuellen Rechtsmeinung zu erläutern und die Anwendung der Ausnahmetarifverträge praxisgerecht zu erklären. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die über Erfahrung in der Zeitarbeitsbranche verfügen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Es werden keine recht - lichen Grundlagen vermittelt. Termine 31.01.2018, Mannheim 12.04.2018, Hamburg Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 15:30 Uhr Inhalte Die AÜG-Reform – Dokumentation, Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay, Fachliche Weisung der BA TV LeiZ – Auswirkung auf die Höchstüberlassungsdauer und die rechtssichere Anwendung in der Praxis TV BZ – Auswirkungen auf Equal Pay und die rechtssichere Anwendung in der Praxis Seminargebühren Mitglieder: 359,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 459,00 € + MwSt. Referent RA Dr. Adrian Hurst 88
9 Arbeitsrecht 18-1-AR-1.11 Zusatzdienstleistungen in der Zeitarbeit – Rechtssicher gestalten und anwenden Die Personaldienstleistung der Zukunft wird sich verändern. Die Flexibilitätsanforderungen sowohl auf der Kunden- als auch auf der Mitarbeiterseite unterliegen ständigen Veränderungen durch Markt, Demographie und Gesetz und damit werden andere Personaldienstleistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. In Zeiten der stärkeren Reglementierung verlangt die Wirtschaft nach flexiblen Personallösungen. Immer öfter fragen Kunden nach Personalvermittlung, Werk- / Dienstverträgen und Onsite-Management. Das Seminar räumt mit journalistischen und politischen Halbwahrheiten auf und vermittelt das notwendige Fachwissen, um diese Instrumente der Personaldienstleistung zu nutzen. Besonderer Wert wird dabei auf die Rechtssicherheit, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die betriebliche Umsetzung in der Praxis gelegt. Der Schwerpunkt liegt bei den Werkverträgen. In diesem Seminar möchten wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Besonderheiten bei der praktischen Anwendung aufzeigen. Ziel des Seminars ist es, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es? Was muss ich bei der praktischen Umsetzung beachten? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es? Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Inhaber, Geschäftsführer, oberes Management und alle wichtigen Entscheidungsträger in einem Unternehmen. Termin 25.04.2018, Nürnberg Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 16:30 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 359,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 459,00 € + MwSt. Referent RA Dr. Adrian Hurst Inhalte – Personalvermittlung – Dienst- und Werkvertrag – Freelancer – Agenturmodell (Contracting) – Onsite-Management – Master-Vendor – Rechtliche Grundlagen – Praxistipps für die Umsetzung 89
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