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iGZ-Seminarprogramm 01-2018

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9 Arbeitsrecht

9 Arbeitsrecht 18-1-AR-1.8 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer In einem ersten Teil behandelt das Seminar die Frage, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden können. Dabei ist zwischen Arbeitnehmern mit EU-Staatsangehörigkeit und Arbeitnehmern, die aus Drittstaaten kommen, zu unterscheiden. Für letztere gelten Besonderheiten für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine besondere Stellung unter den Drittstaatsangehörigen nehmen Asylbewerber und Geduldete ein. Neben den arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen, werden auch arbeitsrechtliche Besonderheiten, die sich in der Zusammenarbeit mit ausländischen Arbeitnehmern stellen können, behandelt. Zielgruppe Das Seminar ist für alle Mitarbeiter in Zeitarbeitsunternehmen gedacht, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden dürfen. Das Thema der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung in das EU-Ausland wird zukünftig in einem Webinar angeboten. Inhalte – Beschäftigungsmöglichkeiten von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit – Neuregelungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten – Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis, Duldung und Aufenthaltsgestattung – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse – Arbeitsrechtliche Besonderheiten – Sanktionen im Falle illegaler Beschäftigung Termine 23.01.2018, Frankfurt 13.03.2018, Hamburg 05.06.2018, Münster Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referentin Ass. jur. Judith Schröder 86

9 Arbeitsrecht 18-1-AR-1.9 Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll, der Gewerbeaufsicht und auch der Berufsgenossenschaft auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Beanstandungen können häufig zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen. Vielfach besteht bei Firmeninhabern und Mitarbeitern erhebliche Unsicherheit über die Befugnisse von Prüfbehörden und die Pflichten zur Mitarbeit bei Prüfungen. Das Seminar vermittelt die Prüfungsschwerpunkte, den Ablauf und die Rechte aller Beteiligten im Prüfverfahren. Damit wird eine sicherere Vorbereitung auf Prüfungen möglich. Letztlich können dadurch erlaubnisrechtliche Probleme und Bußgelder vermieden werden. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich vorrangig an Geschäftsführer, Niederlassungsleiter und an Mitarbeiter, die mit der Lohnbuchhaltung beschäftigt sind. Termine 06.02.2018, Münster 17.04.2018, Hamburg 27.06.2018, München Inhalte – Rechtliche Grundlagen für Prüfverfahren der beteiligten Behörden – Prüfungsschwerpunkte – Vorbereitung auf angekündigte und unangekündigte Prüfungen – Ablauf der Prüfung – Umgang und Reaktion bei Beanstandungen – Rechtliche Möglichkeiten im Verwaltungsverfahren / Bußgeldverfahren Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock 87

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