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iGZ-Seminarprogramm 01-2017

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Seminarprogramm 76 9 Arbeitsrecht 17-1-AR-1.2 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt – Praxistipps Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt das Referenzprinzip. Maßgeblich ist nunmehr, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten Monaten verdient und wie viele Stunden er gearbeitet hat. Was sich so einfach anhört, ist in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen. Dennoch sollte jedes Zeitarbeitsunternehmen auf die Fragen des Mitarbeiters, wie sich genau ein Tagessatz zusammensetzt und welche Stunden denn nun tatsächlich für die Berechnung des Zeitwertes maßgeblich sind, Antworten geben können. Um Sie in diese Lage zu versetzen, wird in dem Seminar anhand von Praxisfällen und vielen Beispielsrechnungen der Einstieg in die Berechnung der Entgeltfortzahlung geschaffen. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die sich mit der Lohnabrechnung und der Berechnung der Entgeltfortzahlung beschäftigen. Termine 28.02.2017, Düsseldorf 17.05.2017, Nürnberg Dauer der Veranstaltung 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Inhalte - Bestimmung eines Referenzzeitraumes - Berechnung des Tagessatzes - Berechnung des Zeitwertes - Berücksichtigung von Freizeitausgleich im Referenzzeitraum - Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen im Referenzzeitraum - Unentschuldigtes Fehlen im Referenzzeitraum Seminargebühren Mitglieder: 198,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 298,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock

9 Arbeitsrecht 77 Seminarprogramm 17-1-AR-1.3 Branchenzuschläge – Praxistipps Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen in immer mehr Branchen die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay. Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den Kunden in diesem Bereich. Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen. Auch im Zuge der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kommt den Branchenzuschlagstarifverträgen eine besondere Bedeutung zu. Sie erfahren in dem Seminar, wie bei der Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrages ein gesetzliches Equal Pay nach neun Monaten abgewendet werden kann. Inhalte - Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen - Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge - Abgrenzungsschwierigkeiten - Berechnung der Branchenzuschläge - Berechnung der Einsatzdauer - Deckelungsregelung - Verrechnung der Branchenzuschläge mit Zulagen und Zuschlägen - Vereinbarungen für Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb - Sichere Vertragsgestaltung mit Kundenbetrieb und Zeitarbeitnehmer - Einbettung der neuen Regelungen in das iGZ-DGB-Tarifwerk - Bedeutung der Branchenzuschlagstarifverträge hinsichtlich der Änderungen des AÜG Zielgruppe Dieses Seminar ist nicht für Einsteiger geeignet, sondern wendet sich an Mitarbeiter, die ihr Grundlagenwissen auffrischen wollen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Termine 28.03.2017, München 14.06.2017, Dortmund Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 13:00 Uhr (Münster) 14:00 Uhr – 17:00 Uhr (Stuttgart) Seminargebühren Mitglieder: 198,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 298,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder Bitte beachten Sie, dass zwar das AÜG-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Aber in der Umsetzung der vorgesehenen Tariföffnungsklauseln durch die Sozialpartner kann es noch zu wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Überlassungshöchstdauer und Equal Pay kommen.

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