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iGZ-Seminare 01-2023

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30 ARBEITSRECHT

30 ARBEITSRECHT ARBEITSRECHT 31 Das iGZ-DGB-Tarifwerk in der Praxis Aktuelles aus dem Arbeitsrecht Das iGZ-DGB-Tarifwerk bildet die Grundlage für die meisten Rechte und Pflichten der an der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Personen. Welchen Einfluss die vier einzelnen Tarifverträge, der Mindestlohn-Tarifvertrag sowie die elf Branchenzuschlagstarifverträge auf arbeitsrechtliche Regelungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung und Vergütung haben, wird anhand von vielen Praxisbeispielen erklärt. Wir machen Sie vertraut mit den wichtigsten tarifvertraglichen Bestandteilen und zeigen Ihnen, worauf es bei den Themen wie der Behandlung des Arbeitszeitkontos und der Berechnung der Zulagen ankommt. So gewinnen Sie Sicherheit im täglichen Umgang mit den für Sie wichtigen Vorschriften aus dem iGZ-DBG-Tarifwerk. Inhalte – Geltungsbereich des Tarifwerks – Eingruppierungsgrundsätze – Vergütungsbestandteile – tarifvertragliche Arbeitszeit – Behandlung des Arbeitszeitkontos – Tarifvertragliche Urlaubsregelungen – Zeitarbeitsrelevante Mindestlöhne Zielgruppe Mitarbeiter, die bislang keine oder wenig Erfahrung mit der Anwendung des Tarifwerks haben. Termine 23.02. | Bremen | 10 – 17 Uhr 12.04. | Köln | 10 – 17 Uhr 22.06. | Düsseldorf | 10 – 17 Uhr 16.08. | Hannover | 10 – 17 Uhr 05.10. | Hamburg | 10 – 17 Uhr 06.12. | Nürnberg | 10 – 17 Uhr Seminargebühren (ohne MwSt.) Mitglieder: 329,00 € Nichtmitglieder: 429,00 € Referent iGZ-Verbandsjurist Um als Dienstleister in der Zeitarbeitsbranche für Kundenunternehmen ein Ansprechpartner auf Augenhöhe zu sein, gilt es gerade in juristischen Dingen immer auf dem neusten Stand zu sein. Die Gerichte entscheiden regelmäßig über rechtliche Fragestellungen, die für die Personalarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Kunden wichtig sind: Urlaub, Datenschutz, Vermittlungsprovision, Kündigung, Branchenzuschläge und Arbeitsschutz sind nur einige Rechtsbereiche, bei denen Sie auf dem Laufenden sein müssen. Auch der Gesetzgeber hält die Branche auf Trab. Neben Gesetzen, welche gezielt die Arbeitnehmerüberlassung betreffen, muss der Personaldienstleister auch einen Blick auf solche gesetzlichen Neuerungen werfen, die ihn als Arbeitgeber betreffen. Während dieses Tagesseminares bekommen Sie einen kompakten Überblick über zeitarbeitsrelevante und andere rechtliche Änderungen und Neuerungen. Inhalte – Aktuelle Rechtsprechung – Aktuelle Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben Zielgruppe Mitarbeiter, die an Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Termine 25.05. | Münster | 10 – 17 Uhr 20.09. | Mainz | 10 – 17 Uhr 13.12. | Münster | 10 – 17 Uhr Seminargebühren (ohne MwSt.) Mitglieder: 329,00 € Nichtmitglieder: 429,00 € Referent iGZ-Verbandsjurist Befristung – Kündigung – Aufhebungsvertrag Equal Pay, Branchenzuschläge und Überlassungshöchstdauer – Praxistipps und Umsetzung Wer als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden will, muss vieles beachten. Die Kündigung muss formell wirksam sein, und es muss gegebenenfalls ein Kündigungsgrund vorliegen. Obwohl das Befristungsrecht überschaubar und klar strukturiert ist, stellen sich viele Fragen: Wie oft kann man befristete Arbeitsverträge schließen? Gibt es im Rahmen der Zeitarbeit sachliche Gründe für eine Befristung? Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die entsprechenden Regelungen. Die bessere Alternative zur Kündigung ist stets der Aufhebungsvertrag – zumindest für Arbeitgeber. Inhalte – Befristung von Arbeitsverträgen – Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen – Formelle Anforderungen an eine Kündigung – Zustellung und Zugang – Kündigungsfristen – Freistellung nach Kündigung – Fristlose Kündigung – Personenbedingte Kündigung – Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung – Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl – Aufhebungsvertrag Zielgruppe Mitarbeiter, die Kündigungen formulieren, oder Aufhebungsverträge schließen. Termine 26.04. | Berlin | 10 – 17 Uhr 28.06. | Münster | 10 – 17 Uhr 21.09. | Mainz | 10 – 17 Uhr 14.11. | Köln | 10 – 17 Uhr Seminargebühren (ohne MwSt.) Mitglieder: 329,00 € Nichtmitglieder: 429,00 € Referent iGZ-Verbandsjurist Zeitarbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ab dem 10. Einsatzmonat so bezahlt zu werden, wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenbetrieb (Equal Pay). In Einsätzen, bei denen ein Branchenzuschlagstarifvertrag einschlägig ist, muss ein Branchenzuschlag gezahlt werden. Aber wie wird die Equal Pay Zulage eigentlich berechnet und welche Entgeltbestandteile müssen berücksichtigt werden? Was gilt für den Branchenzuschlag, und was hat es mit der sogenannten Deckelung auf sich? Auch die Überlassungshöchstdauer ist ein Thema. Im Laufe der Veranstaltung werden auch abweichende Regelungen im TV LeiZ und weiteren Tarifverträgen der Einsatzbranchen erörtert. Inhalte – Abgrenzung von Equal Treatment und Equal Pay – Begriff des Arbeitsentgeltes – Bestimmung des vergleichbaren Mitarbeiters – Berechnung der Equal Pay Zulage – Deckelung (Branchenzuschläge) – Fristberechnung – Abweichende Regelungen im TVLeiz und anderen Tarifverträgen der Kundenbranche Zielgruppe Mitarbeiter, die an der Umsetzung der AÜG-Vorgaben beteiligt sind. Termine 11.05. | Frankfurt | 10 – 17 Uhr 06.09. | Köln | 10 – 17 Uhr 07.12. | Nürnberg | 10 – 17 Uhr Seminargebühren (ohne MwSt.) Mitglieder: 329,00 € Nichtmitglieder: 429,00 € Referent iGZ-Verbandsjurist

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