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iGZ-DGB-Tarifwerk ab 1. Januar 2023

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Entgeltrahmentarifvertrag PROTOKOLLNOTIZEN 1. Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für Fördermitglieder des iGZ. 2. Ein Regelwerk über Fahrt- und Reisekosten wird zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam erstellt. 3. Im gegenseitigen Einvernehmen können Ergänzungen jederzeit vorgenommen werden. Frankfurt am Main, den 18. Dezember 2019 10 11

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