Aufrufe
vor 6 Jahren

iGZ-DGB-Tarifwerk 2017-2019

  • Text
  • Igz
  • Arbeitnehmer
  • Tarifwerk
  • Zulage
  • Arbeitszeit
  • Entgeltgruppe
  • Manteltarifvertrag
  • Frankfurt
  • Tarifvertrag
  • Monat
  • Zeitarbeitsunternehmen

Tarifwerk 22 23 Tarifwerk §3 §5 Sonderregelung §4 Besserstellungsvereinbarungen Für Arbeitnehmer, die in Betriebe in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen überlassen werden, richten sich die Entgelte nach den in diesem Tarifvertrag abgebildeten Entgelttabellen Ost. Ab 01. April 2021 wird der Geltungsbereich der Entgelttabelle West auf das gesamte Bundesgebiet erweitert. Damit entfällt die bisherige Entgelttabelle Ost. Der letzte Anpassungsschritt der Ost/ West-Angleichung erfolgt im Rahmen der nächsten Entgelttarifverhandlungen. Zwischen den Tarifvertragsparteien dieses Tarifvertrages und dem Arbeitgeber des Kundenbetriebes kann eine tarifliche Regelung zur Vergütung der Einsatzzeiten in diesem Kundenbetrieb getroffen werden (dreiseitige Vereinbarung), wenn diese für die dort eingesetzten Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens günstiger ist. Inkrafttreten und Kündigung Dieser Vertrag tritt am 01. Januar 2017 für alle tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft und kann mit einer Frist von sechs Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt wer- Protokollnotizen 1. Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für Fördermitglieder des iGZ. 2. Im gegenseitigen Einvernehmen können Ergänzungen jederzeit vorgenommen werden. Monaten zum Monatsende, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2019, gekündigt werden. §6 den. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll jene angemessene Bestimmung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben. 3. Durch den Tarifvertrag werden gesetzliche Mindestlohnansprüche nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz nicht berührt. Berlin, den 30. November 2016 Entgelttarifvertrag Entgelttarifvertrag

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.