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iGZ-Bausteine der Zeitarbeit

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Zeitarbeitnehmer 1 Dreiecksverhältnis Zeitarbeit ist durch ein Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), einem Zeitarbeitnehmer* (Leiharbeiter) und einem Kunden (Entleiher) gekennzeichnet. Der Zeitarbeitnehmer hat zum Zeitarbeitsunternehmen einen Arbeitsvertrag und nur dieses darf ihn an Dritte überlas- WEISUNGSRECHT ARBEITSKRAFT DREIECKS- VERHÄLTNIS GEHALT ARBEITSVERTRAG sen (sog. Verbot des Kettenverleihs). Zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunden besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Seine Arbeitsleistung erbringt der Zeitarbeitnehmer beim Kunden. Der Zeitarbeitnehmer wird vom Zeitarbeitsunternehmen vorab informiert, wenn seine Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt (sog. Informationspflicht). Einsatzunternehmen Zeitarbeitsunternehmen VERRECHNUNGSSATZ ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSVERTRAG Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen erfolgen geschlechterunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet. 2 3

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