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Geschäftsbericht 2014-2017

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Der iGZ hilft seinen

Der iGZ hilft seinen Mitgliedern

Tarifabschluss Größere Planungssicherheit durch 36 Monate Laufzeit Die tarifpolitische Arbeit des iGZ wird im Jahre 2017 sehr stark beeinflusst sein von den Vorgaben, die das neue AÜG macht, das am 1. April 2017 in Kraft getreten ist. Der Tarifabschluss gegen Ende des Jahres 2016 war davon allerdings noch weitgehend unbeeinflusst. Da für das vorhergehende Tarifwerk eine Laufzeit von 2013 bis Ende 2016 vereinbart worden war, stand das zweite Halbjahr 2016 ganz im Zeichen der Verhandlung eines neuen Entgelttarifvertrages. Die Gespräche, die in einem konstruktiven Rahmen stattfanden, konnten bereits nach drei Verhandlungsrunden abgeschlossen werden. Allerdings ging der dritten Verhandlungsrunde ein 28-stündiger Verhandlungsmarathon voraus. Wie schon seit 2011 üblich saß für die Arbeitgeber der iGZ gemeinsam mit den Kollegen vom BAP in der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) am Tisch. Ihnen gegenüber nahmen für die Arbeitnehmerseite die acht Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit Platz. Die Verhandlungsführer des iGZ waren Sven Kramer und sein Stellvertreter Andreas Schmincke, unterstützt von iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer. Die Forderung der Gewerkschaften sah eine Laufzeit von nur zwölf Monaten und eine Angleichung der Ost- an die Westtarife noch im Jahr 2017 vor. Außerdem sollten die Entgelte innerhalb dieser Laufzeit um sechs Prozent, mindestens aber um 70 Cent pro Stunde steigen. Das Ziel der Arbeitgeber war dagegen von Anfang an, eine lange Laufzeit zu vereinbaren, denn sie bietet allen Mitgliedern Planungssicherheit und räumt den Unternehmen aus dem Tarifgebiet Ost eine längere Anpassungsfrist für die Entgeltangleichung Ost/West ein. Der iGZ machte während der Verhandlungen sehr deutlich, dass er einer Ost-West-Angleichung nur zustimmen würde, wenn für das Tarifwerk eine lange Laufzeit vereinbart würde. Und damit hatte die Arbeitgeberseite Erfolg: Das neue Tarifwerk gilt 36 Monate, und die Ost-Westangleichung findet erst nach dem Ende dieser Laufzeit statt, nämlich am 1. April 2021. Damit beträgt der Angleichungszeitraum mehr als vier Jahre, ist allerdings jetzt schon verbindlich vereinbart. Gleichzeitig wurden Entgeltsteigerungen ab 2017 vereinbart. Die ersten beiden Monate Januar und Februar 2017 waren Nullmonate und wurden noch nach den Tarifentgelten von 2016 abgerechnet. Ausnahmen galten allerdings für die Entgeltgruppen 1 und 2 (Ost), die schon zum 1. Januar 2017 angepasst wurden, damit sie auch weiterhin einen Abstand zum allgemeine, gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn haben. »Die AÜG-Reform ist eine Rolle rückwärts. Die Möglichkeiten, tariflich von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen, begrüßen wir ausdrücklich, denn iGZ-Maxime war immer „Tarif vor Gesetz. Sven Kramer Bundesvorsitzender (komissarisch) iGZ-Geschäftsbericht 2014-2017 7

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